Kälberer & Tittel: CFB-Fonds 144/ Westfalenstadion Dortmund - Prospekthaftungsklage gegen die Initiatorin CFB und die Comerzbank AG vor dem Landgericht Düsseldorf erhoben - Kanzlei für Kapitalanlage- und Wirtschaftsrecht Jan-H.Ahrens/ Bremen bereitet gemeinsam mit den Kanzleien Gieschen/Bremen und Kälberer& Tittel/ Berlin erste Sammelklagen gegen die Verantwortlichen vor
Kälberer & Tittel
Bremen, 22.04.2005
Die skandalösen Zustände rund um die Krise des Fußballvereins Borussia Dortmund weiten sich weiter aus.
Mit ihrer Investition in das laut Beteiligungsprospekt "größte Fußballstadion Europas" haben sich etwa 5800 Anleger ins Abseits "geschossen".
Zu ihrer Beteiligung sind die Anleger des geschlossenen Fonds mit irreführenden Prospektangaben über die Finanzstärke des Hauptmieters, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA kurz Borussia Dortmund- getäuscht worden. Der Fußballclub wurde im Prospekt als wirtschaftlich gesundes, wenn nicht sogar besonders starkes Unternehmen dargestellt, in das lohnend investiert werden könne.
Die Wirklichkeit sah hingegen ganz anders aus: Bereits bei Prospektauflage bzw. Beitritt der meisten Anleger im Juni 2003, hatte Borussia Dortmund Verluste in Millionenhöhe erwirtschaftet. Dies geht aus den Geschäftsberichten eindeutig hervor und wurde den Anlegern offensichtlich bewusst verschwiegen.
Rechtsanwalt Ahrens: "Den Anlegern ist laut Prospekt ein lukratives Investment in einen wirtschaftlich exorbitant erfolgreichen Fußballclub angedient worden, welches sie durch Ihren Beitritt in den geschlossenen CFB Fonds 144 auf Dauer gut angelegt glaubten. Heute, nach bekannt werden der Krise aufgrund der millionenschweren Verluste im operativen Geschäft, dürfte das eingezahlte Kapital verloren sein. Diesem groben Foul der Initiatoren wollen wir als Anwaltskooperation gleichsam die "Rote Karte" zeigen. Wir haben deshalb die Prospekthaftungsklage eingereicht, um den Anlegern ihr Kapital zurückzuholen."
Zur Sanierung des maroden Clubs müssen die Anleger jetzt nochmals ran:
Rechtsanwalt Ahrens: "Die Anleger wurden in der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 überrumpelt und mit der Drohung, ansonsten die Insolvenz der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA auszulösen, genötigt, einem einseitigen Sanierungskonzept zuzustimmen. Erst nach starken Protesten wurde überhaupt eine hinreichende Anzahl von Kopien eines stark gekürzten und oberflächlichen Sanierungskonzepts überreicht. Die Banken und teilweise auch der Vertrieb hatten derartige Unterlagen aber wesentlich früher erhalten. Wer derart mit seinen Anlegern und Kunden umgeht, provoziert selbst eine entsprechende Klagewelle."
Die kooperierenden Anwaltskanzleien Ahrens und Gieschen aus Bremen und Kälberer & Tittel aus Berlin verfügen über jahrelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und können aufgrund dessen auch ein größere Zahl von Verfahren gleichzeitig betreuen. Dies ist auch notwendig, weil die geltend gemachten Ansprüche der kurzen Verjährung der Prospekthaftung unterliegen. Die betroffenen Anleger sollten deshalb schnell reagieren.
Für weitere Informationen stehen die Kanzleien zur Verfügung.
Anwaltskooperation reicht erste Prospekthaftungsklage wegen des CFB Fonds 144 / Westfalenstadion ein.
Grobe Irreführung über operative Verluste und wirtschaftliche Situation der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. im Prospekt des CFB 144 Fonds.
5800 Anleger mit einem Haftungsvolumen von bis zu 50 Millionen
Kooperation der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien von RA Gieschen, Bremen, RA Ahrens, Bremen und Rae Kälberer & Tittel, Berlin
Berlin/ Düsseldorf: Am 21.04.2005 ist die erste Klage aus Prospekthaftung der Anwaltskooperation wegen des CFB Fonds Nr. 144 (Westfalenstadion) gegen die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH und Commerzbank AG bei dem LG Düsseldorf (AZ. 9 O 168/05) von der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel eingereicht worden. Der Kläger hatte sich mit 38.000,00 zzgl. 5 % Disagio an der Molsiris Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Westfalenstadion KG beteiligt. Nach Erhalt der Sonderausschüttung wird noch ein Betrag von 20.302,15 geltend gemacht.
In dem Prospekt wird die katastrophale Höhe der Verluste im operativen Geschäft verschwiegen. Ohne den Verkauf der Marken goool und Borussia Park hätte die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA in 2000/2001 einen Verlust von ca. 36,5 Millionen ausweisen müssen. In 2001/2002 hätte ohne den Verkauf von 32 % des Kommanditanteils an der Westfalenstadion Dortmund GmbH & Co. KG an die Molacra Vermietungsgesellschaft mbH (für ca. 23 Millionen) ein Verlust von ca. 21,5 Millionen ausgewiesen werden müssen. In der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2002/2003 hätte ohne die Rückabwicklung obigen Verkaufs und dem neuerlichen Verkauf der Stadionbeteiligungen (Erlöse ca. 23 Millionen) an die Molsiris Vermietungsgesellschaft mbH ein Verlust von ca. 19 Millionen ausgewiesen werden müssen. Stattdessen wurde die Borussia Dortmund GmbH & Co. KgaA im Prospekt (Seite 13) als eines der sportlich und wirtschaftlich erfolgreichsten Fußballunternehmen in Deutschland dargestellt (weitere Informationen hierzu: www.kaelberer-Tittel/aktuelles/westfalenstadion/de).
Rechtsanwalt Kälberer zu dem Prospektmangel: Aufgrund der verschwiegenen hohen operativen Verluste ist die Darstellung des Borussia Dortmunds als eines der wirtschaftlich erfolgreichsten Fußballunternehmen in Deutschland nicht nur eine besonders krasse Irreführung der Anleger, sondern ein zu Schadensersatz verpflichtender Prospektmangel.
In die Klage wurde ausdrücklich die Borussia Dortmund GmbH & Co. KgaA nicht einbezogen. Ziel dieser und weiterer zukünftiger Klagen ist es, die Initiatoren und Profiteure des Fonds zu belangen. Der Verein hat unter den vorliegenden Finanzierungskonstruktionen ohnehin schon genug gelitten. Allerdings werden dem Sanierungskonzept nur geringe Chancen eingeräumt. Rechtsanwalt Kälberer zur Sanierungschance:
Der Sanierungsbeitrag der Banken ist bei einem Verein, der nach den eigenen Angaben in dem Sanierungskonzept bis zum 30.06.2005 179,5 Mio. aufgezehrt haben wird, zu gering. Es ist zu befürchten, dass die Fondanleger letztlich mit ihrem Sanierungsbeitrag nur den Zeitraum überbrücken werden, in dem ihre eigenen Prospekthaftungsansprüche verjähren werden. Dazu passt, dass in der Gesellschaftsversammlung vom 14.03.2005 ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgelehnt wurde. Das Problem ist nicht gelöst, sondern nur verschoben worden.
Aufgrund der kurzen Verjährung bei der Prospekthaftung ist vorliegend Eile geboten, die Vielzahl der Kläger zu koordinieren. Die Kanzlei Kälberer & Tittel ist mit den gleichfalls auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien von Rechtsanwalt Ahrens (Ahrens@RA-Ahrens.de) und Rechtsanwalt Gieschen (RechtsanwaltGieschen@t-online.de) aus Bremen eine Zusammenarbeit eingegangen, um auch eine hohe Anzahl von Klägern vertreten zu können. Unabhängig hiervon wurde eine Interessengemeinschaft Anleger des CFB 144-Westfalenstadion-Fonds gegründet. Anmeldungen sind unter www.kaelberer-tittel.de möglich.
Kontakt:
Kälberer & Tittel
Goethestr. 85
10623 Berlin
Ansprechpartner: RA Dietmar Kälberer
Tel: 030/308318-41
Tel: 0172/9740938
D8/D2650