Kälberer & Tittel: Geschlossene Fonds - Auch Banken stehen in der Verantwortung

16.09.2015

"Finanztest"-Studie zeigt Fondsmisere auf - Anleger wurden oft falsch beraten

Berlin, 15.09.2015. Für die vielen Verluste, die Anleger in den vergangenen Jahren mit geschlossenen Fonds erlitten haben, sind neben den Fondshäusern auch die Banken und andere Finanzvertriebe verantwortlich. "Die Banken haben ihren Kunden oft solche hochriskanten Fonds empfohlen, obwohl viele Anleger eigentlich eine eher sichere Anlage suchten", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Kälberer & Tittel. "In den Beratungen wurden häufig die hohen Risiken verharmlost. Auch bei den Kosten schenkten die Banken ihren Kunden oft keinen reinen Wein ein", so Kälberer. "Dabei waren viele Fondsinvestments für die Anleger mit Kosten zwischen 25 und 60 Prozent des Eigenkapitals verbunden. Dieser Teil des Kapitals wurde gar nicht für das eigentliche Investmentobjekt, sondern vor allem für verschiedene Gebühren verwendet. Insofern verwundert das Ergebnis der Studie von "Finanztest" nicht."

Hohes Risiko statt Altersvorsorge

Rechtsanwalt Kälberer blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung im Kapitalanlagerecht zurück und hat bereits mehrere wegweisende Urteile – auch beim Bundesgerichtshof (BGH) – für seine Mandanten erstritten, u. a. bei den VIP-Medienfonds, die vor rund zehn Jahren Schlagzeilen machten. Heute betreut er insbesondere viele Anleger von Schiffs- und Immobilienfonds. "Immer wieder erfahren wir, dass Anlegern, die eigentlich etwas für ihre Altersvorsorge tun wollten, von ihren Banken solche geschlossenen Fonds empfohlen wurden. Dabei sind die Risiken – bis hin zum Totalverlust – sehr hoch. Die Stiftung Warentest hat das jetzt mit ihrer Untersuchung noch einmal bestätigt. Doch an den Folgen der oft viel zu optimistischen Fondsprognosen tragen zahlreiche Anleger noch heute", sagt Anwalt Kälberer. "Durch die Verluste bricht vielen ein wichtiger Teil ihrer Altersvorsorge weg. Die Banken stehen in der Haftung, wenn sie falsch beraten haben – und das ist nicht nur in Einzelfällen, sondern sehr häufig geschehen, wie die Praxis und viele Gerichtsurteile zeigen. Banken und Sparkassen hatten wegen ihrer Provisionseinnahmen ein großes Eigeninteresse am Verkauf solcher Beteiligungen." Leider werde in Klageverfahren oft versucht, mit Taktiererei eine Schadensregulierung zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Mehr als 14.000 IVG-Anleger - Verluste trotz hoher Verkaufserlöse

Dass Fonds oft von vornherein ihre Anlageobjekte zu teuer einkauften und Prognosen zu optimistisch waren, sieht Kälberer beispielsweise in den beiden Immobilienfonds IVG 12 und IVG 14 bestätigt. Beide hatten in gut vermietete Büroimmobilien wie den bekannten Büroturm "The Gherkin" im Herzen Londons investiert und ihre Objekte inzwischen zu sehr hohen Preisen verkaufen können. Trotzdem bleiben die insgesamt mehr als 14.000 Anleger auf Verlusten sitzen – im Fall des IVG 12 ("The Gherkin") droht sogar ein Totalverlust.

Kapitalanleger-Musterverfahren beantragt

Die Kanzlei Kälberer & Tittel hat sowohl beim IVG 12 als auch beim IVG 14 Kapitalanleger-Musterverfahren beantragt. "Nach unserer Ansicht waren die Emissionsprospekte fehlerhaft bzw. irreführend, und die beratenden Banken haben ihre Kunden meist nicht über diese Fehler und die hohen Risiken aufgeklärt", so Kälberer. Bei einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) klagt ein Musterkläger stellvertretend für alle Anleger, die sich dem Verfahren anschließen. Diese erhalten dadurch eine rechtliche Klärung, ohne selbst durch alle drei Instanzen klagen zu müssen. Kälberer: "Das Musterverfahren spart Zeit und bietet auch Anlegern mit einem geringen Streitwert die Möglichkeit, ihre Ansprüche kostengünstig und ohne großen Aufwand durchzusetzen."

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