Kälberer & Tittel Rechtsanwälte: Commerzbank - PMIA-Vergleichsangebot Warnung: „Großzügige“ Kundenentschädigung kann sich als neue systematische Kundentäuschung erweisen?

25.08.2011

Berlin / Frankfurt, 24.08.2011.

Die Commerzbank AG beabsichtigt, sich mit den 50.000 Anlegern des offenen Immobiliendachfonds „Premium Management Immobilien Anlagen“ (PMIA) außergerichtlich zu einigen. Obwohl die Commerzbank AG den PMIA - Fonds nach Erfahrung der Kanzlei Kälberer & Tittel fast ausschließlich konservativen Anlegern als vermeintlich sichere Anlage empfohlen hatte, wurden nun nicht 100 % des Schadens, sondern nur 43,38 € als Erstattung angeboten. Dies allein ist schon wenig akzeptabel.

Hinzu kommt, dass der Fonds selbst in einer Pressemitteilung vom 12.08.2011 die angekündigte Ausschüttung von 19,00 € mit 40 % des Fondsvermögens gleichgesetzt hat. Hochgerechnet würde dies bedeuten, dass der Fonds das Fondsvermögen wohl selbst mit 47,50 € eintaxiert hat.

Zwischenzeitlich liegt auch der Kanzlei Kälberer & Tittel dieses Vergleichsangebot der Commerzbank AG vor. Schon bei einer ersten Prüfung dieses „großzügigen“ Vergleichsangebots fällt Ziffer 2 des Angebotes auf. Danach werden etwaige Auszahlungen und Erlöse pro Anteilsschein bis zu einer Höhe von € 43,38 auf die Zahlung der Commerzbank AG angerechnet.

Ergebnis: Selbst wenn das Fondsvermögen um 10 % schlechter verwertet werden kann, als dies die Zahlen aus der Pressemitteilung des Fonds vermuten lassen, kostet die Commerzbank AG dieser Vergleich nichts, denn der komplette Schaden bleibt dann beim Anleger. Mit anderen Worten: Entweder ist die Bewertung des Fonds falsch oder die Commerzbank AG versucht durch diesen Vergleich auf Kosten der Anleger, sich – extrem billig – der Entschädigungsansprüche von Commerzbankkunden in dreistelliger Millionenhöhe zu entledigen.

RA Kälberer bewertet dieses Verhalten: „Die Commerzbank AG hat allen Grund, ihre Kunden bei PMIA großzügig und kulant zu entschädigen. Stattdessen wird nunmehr nach dem Motto „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“ heiße Luft als großzügiges Vergleichsangebot verkauft. Wenn die Bewertung des Fonds richtig sein sollte, ist das Vergleichsangebot nichts wert.“

Die Kanzlei Kälberer & Tittel weist ausdrücklich darauf hin, dass derartige Vorgänge bei Banken nicht neu sind. Gerade die Commerzbank AG hat z.B. bei den VIP 3 und VIP 4 Medienfonds Tausende von Kunden durch Billigvergleiche mit angeblichen Kapitalerhaltungsgarantien unangemessen abgespeist. Hunderte von Mandanten der Kanzlei Kälberer & Tittel haben zwischenzeitlich Ihre Ansprüche erfolgreich gerichtlich durchgesetzt und erfolgreich eine tatsächliche Schadlosstellung erreicht.

Die Kanzlei Kälberer & Tittel warnt deshalb vor der Annahme dieses Vergleiches, ohne dass zuvor eine verlässliche und geprüfte Bewertung des Fondsvermögens vorgelegt wird. Zudem fordert die Kanzlei Kälberer & Tittel die Commerzbank AG auf, endlich ihre Kunden zu 100 % schadlos zu stellen und nicht weiter mit zweifelhaften Vergleichen hinzuhalten.

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