Kanzlei Mayrhofer & Partner: Markt für Mittelstandsanleihen geöffnet

06.12.2010

06.12.2010

München, 6. Dezember 2010 - Aufgrund der zunehmenden Kreditklemme für mittelständische Unternehmen, insbesondere aufgrund höherer Eigenkapitalanforderungen der Kreditinstitute durch Basel III, sowie des derzeitigen Zinsniveaus erfreuen sich Anleihen mittelständischer Unternehmen gerade bei Privatanlegern seit kurzem großer Beliebtheit. Vor diesem Hintergrund haben die Börsen in Deutschland eigenständige Märkte für Unternehmensanleihen mittelständischer Unternehmen entwickelt. Vorreiter ist hierbei das Segment BondM der Börse Stuttgart. Zwischenzeitlich sind die Börsen Düsseldorf, München und Frankfurt nachgezogen. 'Der Anleihemarkt für mittelständische Unternehmen ist geöffnet', so Thomas Mayrhofer, Seniorpartner der Kanzlei Mayrhofer & Partner. 'Seit neuestem ist es mittelständischen Unternehmen auch möglich, ohne Mitwirkung einer Bank im Rahmen einer Eigenemission Anleihen am Kapitalmarkt zu platzieren'.

Im Rahmen der von der Better Orange IR & HV AG in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Mayrhofer & Partner veranstalteten Seminarreihe zum 'Update Kapitalmarktrecht 2010' wurden praxisnah die neuen Möglichkeiten zur Platzierung von Unternehmensanleihen gerade für mittelständische Unternehmen näher aufgezeigt und deren Vor- und Nachteile umfassend diskutiert. Daneben wurden neueste Entwicklungen aus den Bereichen Hauptversammlung und Reporting aufgezeigt. An der Seminarveranstaltung in Hamburg und München nahmen über 100 Vertreter börsennotierter Gesellschaften teil.

Zweiter inhaltlicher Schwerpunkt waren die neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere im Hinblick auf die geforderte Diversity in Organen und Führungsfunktionen.

'Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften müssen sich jetzt mit dem Thema Diversity auseinandersetzen und im Hinblick auf die Besetzung des Aufsichtsrats konkrete Ziele zur Diversity, insbesondere unter dem Blickwinkel der Internationalisierung sowie der angemessenen Beteiligung von Frauen, festlegen', so Dr. Alexander Thomas, Partner der Kanzlei Mayrhofer & Partner. Ansonsten müssen Vorstand und Aufsichtsrat insoweit eine Abweichung in die nächste Entsprechenserklärung aufnehmen. Es ist zu erwarten, dass das Thema Diversity auch Gegenstand der Diskussion in der kommenden Hauptversammlungssaison sein wird.

Mayrhofer + Partner ist eine auf die aktien- und kapitalmarktrechtliche Beratung von Small und Mid Caps spezialisierte Kanzlei mit Sitz in München. Schwerpunkt der Beratung ist die rechtliche Begleitung von Börsengängen, die Erstellung von Wertpapierprospekten sowie die laufende rechtliche Betreuung von Aktiengesellschaften beim being public, insbesondere bei Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen und der Einhaltung der Folgepflichten an den deutschen Wertpapierbörsen.

Zu den Mandanten gehören Aktiengesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter u.a. Advanced Inflight Alliance AG, Energiekontor AG, Grammer AG, Kontron AG, Loewe AG, Softing AG, Softline AG, Mensch und Maschine Software SE, mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, net SE, TOMORROW FOCUS AG und Your Family Entertainment AG.

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Thomas Mayrhofer, Rechtsanwalt | Mayrhofer & Partner | Rechtsanwälte,
Steuerberater
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