Kanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen: Anleger melden im Insolvenzverfahren Contor Forderungen in Höhe von 413 Millionen Euro an

16.07.2012

 

  • Haftpflichtversicherungen lehnen Zahlungen ab

München – 13. Juli 2012 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend: Contor) hat der erste Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren stattgefunden. Wie Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach von der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen am Freitag mitteilte, wurden insgesamt 6192 Forderungen von 4893 Gläubigern geprüft. Der Gesamtwert der angemeldeten Forderungen beziffert sich auf knapp 413 Millionen Euro.

Bei den Gläubigern handelt es sich größtenteils um Anleger der Cinerenta Film-Fonds. Contor war die Treuhand-Kommanditistin, welche die Kommanditanteile für die Anleger treuhänderisch gehalten hat. Der Vorwurf der Anleger und der sie vertretenden Anwälte lautet auf ungenügende Information über Provisionen und Vertriebskosten sowie über die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen. Hierüber habe die Contor nicht aufgeklärt.

Anlegeranwälte haben beim Insolvenzgericht bereits beglaubigte Abschriften aus der Insolvenztabelle angefordert, um gegen die Haftpflichtversicherungen der Contor Versicherungsansprüche geltend zu machen.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Contor war im Dezember 2010 eröffnet worden. Es hat mehr als ein Jahr lang gedauert, die zahlreichen individuellen Schadensersatzforderungen der Anleger zu prüfen. Die Besonderheit des Verfahrens liegt darin, dass die Contor als reine Treuhandgesellschaft über so gut wie kein eigenes Vermögen verfügt. Die Anleger sind zum Erhalt einer Befriedigung oder Teilbefriedigung ihrer Forderungen darauf angewiesen, dass die Haftpflichtversicherungen der Contor Zahlungen leisten. Die Versicherungen lehnen dies bislang ab.

Das Amtsgericht München hat im Mai 2011 einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt, der bisher acht Präsenzsitzungen mit dem Insolvenzverwalter durchgeführt hat. Folgende Personen gehören dem Gläubigerausschuss an: Pfr. Dr. Dieter Becker (Vorsitzender), Rechtsanwältin Katja Fohrer, Dr. Florian Lechner, Rechtsanwalt Frank Lehmann, Dr. Wolfgang Schirp (stellvertretender Vorsitzender).

Über Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen (www.mhbk.de) ist eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an mehreren Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählt neben der klassischen übertragenden Sanierung auch die Sanierung laufender Betriebe durch einen Insolvenzplan.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach (42) ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Plansanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Im Großraum München hat er bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut, darunter die Dohmen Solutions GmbH & Co. KG, die Helkon Media AG, die Gaststätte Nürnberger Bratwurst Glöckl am Dom GmbH und die Münchner Schrannenhalle GmbH. Ferner ist Bierbach seit 2009 Insolvenzverwalter im Anlage-Betrugsverfahren Akzenta AG mit mehr als 15.500 Gläubigern.

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Nicole Huss
Kanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen
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