Kanzlei Nickert: Pressemitteilung zum Abstimmungstermin HELIA Ladenbau GmbH
Der Insolvenzplan im Eigenverwaltungsverfahren Helia Ladenbau GmbH wurde im heutigen Abstimmungstermin durch die Gläubiger ohne Gegenstimme angenommen.
Vor dem Amtsgericht Offenburg fand heute im Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der Helia Ladenbau GmbH der Abstimmungstermin über den am 31.07.2012 vorgelegten Insolvenzplan statt. Zunächst hatte der Geschäftsführer Klaus Göppert den Gläubigern nochmals die Entwicklung der Helia Ladenbau GmbH dargestellt. Insbesondere war er auf die Ursachen der Krise, sowie die bereits umfangreich umgesetzten Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise eingegangen. Herr Rechtsanwalt Kühne stellte im Folgenden den Gläubigern die einzelnen Regelungen des Insolvenzplans dar. Zustimmung durch den Sachwalter und die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Buck von der Kanzlei Schulze und Braun in Achern, sowie die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses hatten bereits im Vorfeld einstimmig ihr positives Votum gegenüber dem Insolvenzgericht Offenburg bekundet. Im heutigen Abstimmungstermin sprachen sich nochmals sämtliche Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, sowie Herr Rechtsanwalt Buck für die Annahme des Insolvenzplanes aus.
Zustimmung ohne Gegenstimme In der anschließenden Abstimmung stimmten alle anwesenden und vertretenen Gläubiger bei lediglich zwei Enthaltungen für die Annahme des Insolvenzplans. Gegenstimmen gab es keine.
Verfahrensaufhebung in Kürze
Durch die Annahme des Insolvenzplans liegen die Voraussetzungen für eine Eigensanierung der Helia Ladenbau GmbH nunmehr vor. Das Verfahren über die Eigenverwaltung der Helia Ladenbau GmbH wird in Kürze aufgehoben werden. Zuvor hat das Insolvenzgericht den heute durch die Gläubiger angenommenen Insolvenzplan noch zu bestätigen.
Damit findet das Verfahren, welches als eines der ersten Schutzschirmverfahren in Deutschland begann, seinen erfolgreichen Abschluss.
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