Kanzlei Nickert: Pressemitteilung zum Insolvenzplan HELIA Ladenbau GmbH

03.08.2012

Pressemitteilung zur Verfahrenseröffnung und Anordnung der Eigenverwaltung im neu durch das ESUG geschaffenen Schutzschirmverfahren über das Vermögen der HELIA Ladenbau GmbH Die HELIA durchschreitet derzeit eines der ersten 5 Schutzschirmverfahren in Deutschland. Das Schutzschirmverfahren wurde neu durch das am 1.3.2012 in Kraft getretene ESUG geschaffen. Mit Hilfe dieses Verfahrens kann sich ein Schuldner in Eigenregie unter gerichtlicher Aufsicht sanieren.

Bisheriger Verfahrensgang

Dem Schutzschirmverfahren liegt der entsprechende Antrag der HELIA Ladenbau GmbH beim Insolvenzgericht Offenburg vom 15.5.2012 zugrunde.

Zuvor hatte die KANZLEI NICKERT bescheinigt, dass kein Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit besteht und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Durch Beschluss vom 16.6.2012 bewilligte das Insolvenzgericht Offenburg das Schutzschirmverfahren und ordnete die vorläufige Eigenverwaltung durch die Gesellschaft an. Gleichzeitig bestellte das Insolvenzgericht Herrn Rechtsanwalt Buck von der Kanzlei Schultze & Braun, Achern zum vorläufigen Sachwalter sowie einen vorläufigen Gläubigerausschuss.

Zum 31.7.2012 hat die HELIA Ladenbau GmbH den von der KANZLEI NICKERT ausgearbeiteten Insolvenzplan eingereicht. Bereits im Vorfeld fand eine Abstimmung mit den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses statt.

Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 1.8.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet und damit dem Antrag der HELIA Ladenbau GmbH entsprochen. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Buck, Schultze & Braun, bestellt.

Als Termin für die Prüfung der Insolvenzforderungen, die Erstattung des Berichts sowie die Abstimmung über den Insolvenzplan ist der 11.9.2012 festgesetzt worden.

Aktuelle Situation

Nach dem vorliegenden Insolvenzplan kann der Geschäftsbetrieb der HELIA Ladenbau GmbH in vollem Umfang fortgeführt werden. Die Löhne und Gehälter der Belegschaft wurden in der Phase des Schutzschirmverfahrens über das sog. Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit übernommen. Betriebsbedingte Kündigungen wurden bislang nicht ausgesprochen und sind derzeit auch nicht geplant. Der Gesellschafter-Geschäftsführer der HELIA Ladenbau GmbH, Klaus Göppert, steht zur Verantwortung für die Mitarbeiter des Unternehmens.

Die Resonanz der Kunden und der Lieferanten auf das Schutzschirmverfahren wertet Klaus Göppert als durchweg positiv. Durch die gute Vorbereitung des Verfahrens und die vorbildliche Kommunikation konnte sich die HELIA Ladenbau GmbH das Vertrauen praktisch aller Geschäftspartner erhalten. Zwar ist sich auch Klaus Göppert bewusst, dass die mittel- und langfristige Sanierung des Unternehmens über den nun vorgelegten Insolvenzplan auch mit Einschnitten insbesondere in Bezug auf die bestehenden Forderungen der Lieferanten verbunden ist. Allerdings waren alle Beteiligten darum bemüht, diese Einschnitte so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus dienen die Maßnahmen nur der nachhaltigen Gesundung des Unternehmens, von denen die langjährigen Geschäftspartner dann mittel- bis langfristig profitieren werden.

In Zukunft wird sich die HELIA Ladenbau GmbH wie gewohnt als starker und zuverlässiger Partner präsentieren, so Klaus Göppert.

Erforderliche finanzwirtschaftlich Maßnahmen zur Umsetzung des Insolvenzplanes

Zur Stärkung der Finanzkraft der Gesellschaft sieht der Insolvenzplan einen Verzicht der ungesicherten Gläubiger auf 65 % der bestehenden Forderungen vor. Legt man zugrunde, dass die durchschnittlichen Insolvenzquoten in Deutschland ca. 5 – 7 % betragen, so bedeutet die im Insolvenzplan vorgesehene Quote eine deutliche Besserstellung der HELIA-Gläubiger. Die Gesellschaft war im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten darum bemüht, den Gläubigern eine möglichst hohe Quote anzubieten. Daneben sieht der Insolvenzplan einen Verzicht auf sämtliche Forderungen vor, welche insolvenzrechtlich als nachrangige Forderungen einzustufen sind. Hierbei handelt es sich ausschließlich um institutionelle Gläubiger.

Neukreditierung

Die erfolgreiche Umsetzung der im Insolvenzplan vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen hängt auch von der Gewährung eines Neukredits von Seiten der Hausbank ab. Die Bereitschaft zur Neufinanzierung wurde vor dem Hintergrund angemessener Sicherheiten, die von Seiten der Gesellschaft und der Gesellschafter zu stellen sind, bereits erklärt.

Ausblick

Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt die Geschäftsleitung der HELIA Ladenbau GmbH das Unternehmen in Eigenverwaltung fort. Bereits am 11.9.2012 werden die Gläubiger die Möglichkeit haben, über den Insolvenzplan abzustimmen. Aus dem Kreis des vorläufigen Gläubigerausschusses war bereits ein positives Votum zu vernehmen. Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, kann das Insolvenzverfahren bereits Ende September bzw. Anfang Oktober aufgehoben werden.

Ansprechpartner

Die Kommunikation mit den Gläubigern und der Presse zum Verfahren wurde während des gerichtlichen Sanierungsverfahrens der KANZLEI NICKERT übertragen. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Matthias Kühne, matthias.kuehne (at)

kanzlei-nickert.de.

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