Kanzlei Rechtsanwalt Eberhard Ahr: Immobiliendarlehen - Bank erstattet Vorfälligkeitsentgelt in voller Höhe

12.11.2013

In einem aktuellen Fall aus der Anlegerschutzkanzlei Eberhard Ahr in Bremen hat Dr. Birte Eckardt, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, für einen Mandanten erreicht, dass seine Bank ein Vorfälligkeitsentgelt vollständig zurück erstattet.

Der Kunde hatte bei dieser Bank ein Baufinanzierungsdarlehen aufgenommen und den Betrag vorzeitig zurückbezahlt. Dafür berechnete ihm die Bank ein Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von mehr als EUR 6.000,00, weil die Zinsbindung des Darlehens noch nicht abgelaufen war. Dies ist in Deutschland leider die übliche Praxis, die jedoch seit Jahren von Verbraucherverbänden und von Anlegerschutzanwälten kritisiert wird.

In den letzten Wochen und Monaten „geistert“ in der Presse und in den Medien der Begriff des sog. „Widerrufsjokers“ herum. Genutzt wird dabei die Tatsache, dass für Immobilienverträge seit dem 02. November 2002 ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht. Dieses Widerrufsrecht ist allerdings unbefristet, wenn die Widerrufsbelehrungen, die die Banken in ihren Immobiliendarlehens-vertragsformularen aufnehmen müssen, nicht ordnungsgemäß sind. Dann ist ein Widerruf sogar trotz Kündigung oder Vertragserfüllung zeitlich danach noch möglich.

Dies konnte hier genutzt werden. Die Bank hatte ein Formular für die Widerrufsbelehrung benutzt, in welchem der Beginn der zweiwöchigen Widerspruchsfrist missverständlich dargestellt wurde. Dort hieß es:

„ Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem ihnen

- eine Ausfertigung dieser Widerrufsbelehrung und

- die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurde.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs würde diese Formulierung bei dem Darlehensnehmer den Eindruck erwecken, dass die Frist bereits mit Übermittlung des Vertragsangebotes der Bank beginnt, das diese Widerrufsbelehrung enthält. Dies ist jedoch falsch, weil der Immobiliendarlehensvertrag natürlich erst noch geschlossen werden muss.

Mit diesem Argument widerrief Frau Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt für den Mandanten den Vertrag bei der Bank nachträglich. Zwar wollte die Bank dieser Argumentation nicht zustimmen, überwies aber dennoch die berechnete Vorfälligkeitsentschädigung „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ zurück.

Nach Feststellung der Verbraucherverbände sind die in den letzten zehn Jahren verwendeten Widerrufsformulare weit überwiegend fehlerhaft. Das kann genutzt werden, um evtl. vorzeitig aus den Verträgen aussteigen zu können, etwa weil man ein günstigeres Angebot nutzen will oder gezahlte hohe Vorfälligkeitsentschädigungen sparen oder zurück haben möchte. Bedingung dafür ist aber, sich vorher kompetent beraten zu lassen und bei den Verbraucherzentralen oder darauf spezialisierten Fachanwaltskanzleien die Verträge vorzulegen, um die Widerrufsbelehrungen im Hinblick auf Fehler überprüfen zu lassen. Die Kanzlei Eberhard Ahr in Bremen bietet diese Überprüfung zu einer pauschalen Beratungsgebühr pro Vertrag von EUR 60,00 zzgl. Mehrwertsteuer an. Dazu können die betroffenen Verbraucher ihre Darlehensverträge zunächst abgeben oder einschicken. Unsere Spezialisten werden sich dann damit befassen und eine Stellungnahme abgeben.

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