Kebekus & Zimmermann: Schutzschirmverfahren Schwartz GmbH

02.07.2014

Xanten/Düsseldorf, 30.06.2014. Die auf die Herstellung von Spezialkunststoffen spezialisierte Schwartz GmbH mit Sitz in Düsseldorf und Produktionsstandort in Xanten ist im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens saniert worden. Die Gläubiger stimmten dem vorgelegten Insolvenzplan im Rahmen einer Gläubigerversammlung am 26.06.2014 zu. Das Amtsgericht Düsseldorf hat diesen umgehend bestätigt.

Im Geschäftsjahr 2013 beschäftigte die Schwartz-Gruppe mit ihren Tochtergesellschaften in Tschechien, Großbritannien, USA, China und Malaysia ca. 250 Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von ca. EUR 40 Mio. Durch den Sanierungsplan konnten die Altlasten, welche durch die defizitäre Tochtergesellschaft in Großbritannien entstanden sind, beseitigt werden und alle Arbeitsplätze am Standort Xanten erhalten werden.

Die Schwartz GmbH hatte am 12.02.2014 einen Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Als vorläufiger Sachwalter bestellte das Amtsgericht Düsseldorf den Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, der nach Verfahrenseröffnung am 01.05.2014 auch als Sachwalter bestätigt wurde. Die Schwartz GmbH wurde rechtlich von den Frankfurter Rechtsanwälten Dr. Lorenzo Matthaei, der für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter eingesetzt worden war, und Stephan Strumpf von der Kanzlei Wellensiek Rechtsanwälte beraten. Die betriebswirtschaftliche Beratung der Schwartz GmbH im Rahmen des Schutzschirmverfahrens übernahm Rödl & Partner unter der Federführung von Tillmann Peeters.

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