KLAKA erstreitet für Bayernwerk Grundsatzentscheidung zur Rekommunalisierung / Landgericht München bremst unzulässige Konzessionsvergabe für Energienetze bayerischer Gemeinden
München, 13.01.2014: Das Landgericht München I hat die Vergabe der Konzession für die Energienetze der Gemeinden Gauting, Krailling und Planegg an den Energieversorger Regionalwerk Würmtal für unzulässig erklärt. Im Konzessionsvergabeverfahren hätten sich die Gemeinden gegen geltendes Recht auf das künftige Regionalwerk festgelegt und dabei vom Minderheitsgesellschafter des Regionalwerks Leistungen zusagen lassen, die den kartellrechtlichen Regeln zuwiderlaufen, entschied die Kartellzivilkammer des Gerichts (Az.: 37 O 1781/13). Damit setzte sich das Bayernwerk (früher: E.ON Bayern AG) gegen das rechtswidrige Verfahren durch. Bleibt das Urteil bestehen, muss die Konzessionsvergabe wiederholt werden. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf 16 Millionen Euro.
Die Bayernwerk AG wurde in dem Verfahren von einem Energierechts- und Kartellrechtsteam von KLAKA Rechtsanwälte unter der Federführung von Dr. Wolfgang Straub umfassend beraten und vertreten. Die KLAKA Rechtsanwälte Straub und Sauerwald vertreten die Bayernwerk AG umfassend bei Netzübergaben. Auf der Gegenseite beriet und vertrat die Gemeinden sowie auch das Regionalwerk die Kanzlei Becker Büttner Held.
Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für die Beurteilung von Konzessionsvergaben für Energie- und Gasversorgungsnetze in Deutschland. Aktuell laufen Hunderte von Konzessionsverträgen aus und werden von den Kommunen neu abgeschlossen. In Bezug auf die Auslegung der Konzessionsabgabenverordnung gibt es in einigen Bereichen wie der Höchstpreisvorschrift (§ 2 KAV) und deren Umgehung durch Nebenleistungen (§3 KAV) erhebliche Rechtsunsicherheiten. Das Landgericht München I hat diese nun im Sinne des Schutzes der Stromverbraucher und des fairen Wettbewerbs um die Konzessionsvergabe geklärt. Es ist davon auszugehen, dass das Grundsatzurteil maßgeblichen Einfluss auf künftige Entscheidungen zur Konzessionsvergabe haben wird.
Die Bayernwerk AG (www.bayernwerk.de) ist der größte regionale Netzbetreiber in Bayern. Das Stromnetz des Unternehmens umfasst 180.000 Kilometer, das Gasnetz 5.500 Kilometer. Zu den Kernaufgaben des Unternehmens zählen neben der sicheren Versorgung der Ausbau und die technologische Entwicklung der Netzinfrastruktur und das Angebot unterschiedlicher Energiedienstleistungen. Der Anteil der regenerativ erzeugten Energie im Netz des Bayernwerks liegt bei nahezu 50 Prozent. Rund 2.500 Mitarbeiter an mehr als 20 Standorten arbeiten beim Bayernwerk im Bereich der Energieversorgung. Die Bayernwerk AG ist eine 100-prozentige Tochter des E.ON-Konzerns.
Weiterführende Informationen: Ein ausführlicher Beitrag von Dr. Wolfgang Straub zur Entscheidung des Landgericht München I ist in der Pressestelle erhältlich.
Berater Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern AG)
KLAKA Rechtsanwälte München
Dr. Wolfgang Straub, Rechtsanwalt, Partner (Federführung, Energierecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Prozessführung)
Carsten Sauerwald, LL.M., Rechtsanwalt (Energierecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Prozessführung)
Inhouse
Dr. Stephan Tuchbreiter, Rechtsanwalt, Counsel