Kodi Diskontläden GmbH wird im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens neu ausgerichtet
Oberhausen, 03. Dezember 2024 - Die Kodi Diskontläden GmbH hat am 28.10.2024 ein Schutzschirmverfahren beim zuständigen Amtsgericht Duisburg beantragt. Mit Beschluss vom 28.10.2024 wurde die vorläufige Eigenverwaltung durch das Amtsgericht Duisburg angeordnet. Damit kann das traditionsreiche Einzelhandelsunternehmen nun in Eigenverantwortung und unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan erstellen und gemeinsam mit den Geschäftsführern und Führungskräften sowie Mitarbeitern umsetzen.
Die GÖRG Partner Holger Rhode und Dr. Raul I. Taras sowie der Unternehmensberater Thomas Montag wurden zur Unterstützung des Managements in die Geschäftsleitung der Gesellschaft berufen und verantworten als Sanierungsgeschäftsführer die Neuaufstellung. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marc d‘Avoine bestellt (ATN Rechtsanwälte). Gemeinsam mit seinem Partner RA Dipl.-Kfm. Paul Michels überwacht er die Eigenverwaltung und unterstützt bei der Sanierung. Geschäftsführer und vorläufiger Sachwalter haben bereits erste richtungsweisende Gespräche mit den finanzierenden Banken und relevanten Lieferanten geführt.
Die Kodi Diskontläden GmbH betreibt unter der Marke „KODi" rund 240 Standorte in Deutschland mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen. Verkauft werden mehr als 2.700 Artikel rund um die Themen Haushalt und Drogerie von namenhaften Herstellermarken aber auch Eigenmarken. Mit einem Umsatz von rund EUR 150 Mio. im Geschäftsjahr 2023 und im Jahresdurchschnitt mehr als 1.800 Beschäftigten ist Kodi eines der bekanntesten Unternehmen der Branche.
Das Schutzschirmverfahren war aufgrund einer Vielzahl endogener und exogener Faktoren notwendig geworden. Die wirtschaftliche Situation in Deutschland ist aktuell angespannt. Konjunkturelle Schwäche geht mit signifikanter Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten einher. Die geopolitischen Unsicherheiten führen zu Konsumzurückhaltung, was die Nachfrage im Non-Food-Discountbereich stagnieren lässt. Parallel ist der Kostendruck gestiegen, namentlich in den zentralen Bereichen Personal, Mieten, Energie, Transport und Werbung.
Ziel der Eigenverwaltung ist es, die betrieblichen Strukturen an die aktuellen Anforderungen der Kunden und Märkte anzupassen, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und marktgerecht aufzustellen. Dazu soll dem Gericht und den Gläubigern bis zum Frühjahr 2025 ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Bis dahin wird der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt. Löhne und Gehälter sind für die Monate Dezember 2024 bis Februar 2025 über das Insolvenzgeld gesichert.