Kreplin & Partner: Hein Gericke Europe: Sanierung ist geglückt

09.03.2016

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Hein Gericke Europe GmbH wurde mit Gerichtsbeschluss vom 24. Februar aufgehoben. Sachwalter Georg F. Kreplin aus der Düsseldorfer Kanzlei Kreplin & Partner weist darauf hin, dass der Insolvenzplan von den Gläubigern mit überdeutlicher Mehrheit angenommen wurde.

Georg F. Kreplin hat eine gute Nachricht: „Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hein Gericke Europe GmbH wurde mit Gerichtsbeschluss vom 24. Februar aufgehoben. Damit gilt das Unternehmen als saniert und kann seinen normalen Geschäften wieder nachgehen“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Kreplin & Partner. Hein Gericke Europe betreibt zahlreiche Geschäfte mit Motorradbekleidung und -zubehör.

Kreplin fungierte in dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung als gerichtlich bestellter Sachwalter und ist glücklich über die erfolgreiche Sanierung. „Dass die Hein Gericke Europe trotz hoher Investitionen in den letzten Jahren im Herbst wieder Insolvenzantrag stellen musste, hatte vornehmlich mit Fehlern des alten Managements sowie einer allgemein schwierigen Lage am Markt zu tun. Mit der Rückkehr von Inhaber Paul Liao in die operative Geschäftsführung wurde eine nachhaltige Restrukturierungslösung gefunden. Hierdurch wurde das Vertrauen der Lieferanten zurückgewonnen.“ Der Insolvenzverwalter kennt das saisonale Geschäft der Hein Gericke Europe aus früheren Insolvenzen.

Kreplin hebt dabei besonders die Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt und erfahrenen Sanierungsberater Emil Rinckens der Düsseldorfer Kanzlei FRH Rechtsanwälte hervor, der gemeinsam mit der Geschäftsführung von Hein Gericke Europe die Sanierung durchgeführt hat und auch als Sanierungsgeschäftsführer (CRO – Chief Restructuring Officer) tätig war.

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung führte zu einem sogenannten Insolvenzplan, der von einer sehr großen Mehrheit der Gläubiger (rund 98 Prozent) angenommen worden war. Dadurch wurden die Gläubiger im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestmöglich befriedigt, und gleichzeitig sind alle Maßnahmen zur Betriebsfortführung von Hein Gericke Europe eingeleitet worden.

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