KSK Rechtsanwälte: Verbraucherfreundliche Urteile in den Schrottimmobilien-Fällen: Europäischer Gerichtshof verlagert die Risiken gescheiterter Immobilienfinanzierungen vollständig auf die beteiligten Banken

27.10.2005

KSK Rechtsanwälte

Köln/Bremen, den 25.10.2005.

Mit den heute veröffentlichten Urteilen (Az. C-229/04 – Crailsheimer Volksbank und Az. C 350/03 - Schulte) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Risiken der sog. Schrott-Immobilien nicht von den Verbrauchern zu tragen sind, wie die finanzierenden Banken keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz erteilt haben.

Betroffen sind mehrere hunderttausend Kreditfinanzierungen von überwiegend minderwertigen Immobilien, die seit Beginn der 90er Jahre an der Haustür an Verbraucher vermittelt wurden, ohne diese über das ihnen nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Zwar müsse der Verbraucher nach einem Widerruf grundsätzlich das Darlehen an die Bank nach Verlangen sofort zurückzahlen und marktüblich verzinsen. Ist die Bank hingegen – wie fast ausnahmslos – ihrer Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht nicht nachgekommen, hat sie zum Schutz der Verbraucher die Risiken zu tragen, die sich aus einer zu hohen Bewertung der Immobilie, deren möglicher Unvermietbarkeit und einer ungünstigen Wertentwicklung und wohl auch aus einer ungünstigen Finanzierung ergeben.

Da die Verbraucher mit einer entsprechende Belehrung und einem entsprechenden Widerruf den Kaufvertrag über die Immobilie nicht geschlossen hätten, sind sie nach nationalem deutschen Recht so zu stellen, als wären die Kaufverträge nicht zustande gekommen. Über die Rechtsfolgen im Einzelnen wird es noch erheblichen Auslegungsstreit geben.

Viel spricht aber dafür, dass die Banken die finanzierten Immobilien übernehmen müssen.

Die Urteile bringen für einen Großteil der Fälle im Ergebnis eine Befreiung der geschädigten Verbraucher aus den drückenden Kreditbelastungen, auch weil nun lediglich das Vorliegen einer Haustürsituation bewiesen werden muss. Es ist nun Sache der nationalen Gerichte, die Vorgaben des Gerichtshofs umzusetzen und die Gesetze so weit wie möglich auszulegen, dass dieses Ergebnis erzielt wird.

Die Urteile sind zugleich eine herbe Niederlage für den Bankrechtsenat des Bundesgerichtshofes unter ihrem Vorsitzenden Gerd Nobbe, der den Widerruf bislang nur unter erschwerten Voraussetzungen zugelassen hat und zudem die Auffassung vertrat, dass bei Widerruf das Darlehen auch bei unterlassener Belehrung sofort und unter marktüblicher Verzinsung zurückzuzahlen sei – mit der Folge, dass zahllose Verbraucher von dem Recht zum Widerruf allein aus wirtschaftlichen Gründen keinen Gebrauch gemacht haben.

Dr. Kai-Oliver Knops hat im o. g. Verfahren (Crailsheimer Volksbank) als Hauptverfahrensbevollmächtigter (zusammen mit RA Ahr aus Bremen) die Verbraucherseite vor den EuGH vertreten. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Bremen, zugleich Rechtsanwalt beim OLG Köln und vertritt bundesweit geschädigte Anleger. Er ist zudem Mitherausgeber und Autor des Handbuches zum deutschen und europäischen Bankrechts (www.bankrechtshandbuch.com), dem Recht der Sanierungsfinanzierung sowie Autor zahlreicher Fachaufsätze zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

Internetadresse: www.schuldrecht.de und www.kredit-anwalt.de; email: kn@advocatus.org

Eberhard Ahr ist Rechtsanwalt und Notar in Bremen und spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts, insbesondere des Grauen Kapitalmarktes und vertritt bundesweit betroffene Kapitalanleger.

Internetadresse: www.nord-com.net/e.ahr

Ihr Kontakt:

Dr. Kai-Oliver Knops

kn@advocatus.org

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell