KTAG Kälberer Tittel Ahrens Gieschen: Staatsanwalt ermittelt gegen VIP Medienfonds – schnelles Handeln der Anleger erforderlich

10.10.2005

KTAG Kälberer Tittel Ahrens Gieschen

Bremen / München, 04. Oktober 2005. Nach dem bekannt werden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Medienfondsanbieter VIP ist jetzt schnelles Handeln der getäuschten Anleger notwendig. Zunächst direkt betroffen sind alle Anleger der Filmfonds VIP - III und VIP - IV. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen der Bremer Kanzlei KTAG Rechtsanwälte warnt: „Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft München erhärten, steht zu befürchten, dass auf die Anleger erhebliche Steuernachzahlungen zukommen, darüber hinaus dürften die betroffenen Fonds und der Fondsanbieter VIP selbst die drohenden finanziellen Verluste auch im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche kaum verkraften und dann eventuell den Weg in die Insolvenz wählen.“

Eine Insolvenz von VIP Medienfonds würde zu weiteren erheblichen Verlusten der Anleger führen, befürchtet der Bremer Anlegerschützer. Laut Verdacht der Staatsanwaltschaft München I flossen von den Anlegern eingezahlte Gelder auch direkt auf Konten der beiden Garantiegeber Dresdner Bank AG und HypoVereinsbank AG. Soweit die Gelder nicht in die Finanzierung von Filmprojekten investiert wurden, droht jetzt die Aberkennung der steuerlichen Vorteile. In diesem Fall könnten die geprellten Anleger Schadenersatzansprüche auch gegen die betroffenen Großbanken geltend machen. Es liegt nahe, dass die Banken gewusst haben, dass bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung der Anlegergelder der erwünschte Steuereffekt nicht zu erreichen ist. Daraus folgt eine entsprechende Haftung. „Schließlich können einmal eingezahlte Gelder nicht zweimal verwendet werden, entweder liegen sie als Sicherheit für die eigene Garantieerklärung der Banken noch auf den Bankkonten oder wurden in Filmprojekte investiert. Wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigt, ist den beiden Großbanken eindeutig die Beteiligung an der Täuschung der Fonds-Anleger vorzuwerfen“, erklärt Gieschen und kündigt schnelles Handeln an: „KTAG Rechtsanwälte bereitet derzeit entsprechende Klagen vor. Zurzeit bemühen wir uns um rasche Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I“.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell