KTAG Rechtsanwälte: Erstes Urteil zum „Politiker- Fonds“ Ex-Senator Rasch muss Anleger entschädigen

29.06.2006

Kälberer Ahrens Tittel Gieschen

Potsdam / Berlin / Bremen. Das Landgericht Potsdam* hat einem Anleger des MSF Master Star Fund Schadensersatz in voller Höhe seines eingezahlten Eigenkapitals zugesprochen. Wie die Kanzlei KTAG Rechtsanwälte (Bremen/Berlin) mitteilte, kann der Kläger nach Rechtskraft des Ur-teils gegen die Abtretung seiner Rechte aus der Fondsbeteiligung rund 14.600 Euro zurückverlan-gen. Rechtsanwalt André Tittel: „Ich rechne damit, dass jetzt mehrere Hundert weitere Klagen auf die Fondsverantwortlichen zukommen.“ Viele Anleger hätten zunächst den Ausgang des ersten Verfahrens abwarten wollen, bevor sie sich ebenfalls zur Klage entschließen.

Die Insolvenz der Fondsgesellschaft sorgte im Sommer 2005 für große Aufmerksamkeit, da eine Reihe von prominenten Persönlichkeiten vor allem aus der Politik für die Anlage geworben hatten. In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Ru-pert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die speku-lative Geldanlage. Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund. Ein Geschäftsmodell, das KTAG Rechtsanwalt Tittel als äußerst fragwürdig be-zeichnet. Die Anleger seien von einem einschlägig bekannten Strukturvertrieb, der Futura Finanz AG, geworben worden, um primär einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Tittel: „Das ist schon einzigartig, dass die Anleger quasi den Strukturvertrieb von morgen finanzieren, um dann von die-sem wohl weitere Offerten für hochgradig fragwürdige Kapitalanlagen der Göttinger Gruppe zu er-halten.“ Das Geschäftsmodell werde für Anleger vollends zur Makulatur, wenn sich der neue Fi-nanzvertrieb nun seinerseits wiederum der Futura Finanz als Mehrfachagenten bedient und für die Vermittlung fast 10 Millionen Euro bezahlt.

Rechtsanwalt Tittel will jetzt auch einen der prominenten Werber zur Kasse bitten: „Wenn bekannte Politiker, wie der Ex-Senator Rasch, für einen derartigen Fonds werben, haften sie meiner Ansicht nach auch persönlich.“

Der ehemalige Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutige Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hatte als Geschäftsführer des MSF die KTAG Rechtsanwälte mit Unterlassungsverfügungen überzogen. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus der Berliner KTAG-Kanzlei will sich nicht einschüchtern lassen: „Er kann uns zwar bestimmte Äußerun-gen verbieten, nicht jedoch das Klagen.“

Die KTAG Rechtsanwälte vertreten mittlerweile rund 150 Geschädigte in Sachen MSF Master Star Fund. Für den „Promifonds“ sollten bei Anlegern bundesweit 200 Millionen Euro eingesammelt wer-den. Neben einer Steuergutschrift von 81 Prozent auf das eingezahlte Kapital sollten bei einer Lauf-zeit von 30 Jahren gut zehn Prozent Rendite herausspringen, was einem Vielfachen einer gängigen Festgeldanlage entsprochen hätte. Als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen im vergangenen September die Geschäfte untersagte, waren von rund 7.000 Anlegern bereits knapp 44 Millionen Euro eingesammelt worden. Rechtsanwalt André Tittel: „Der Insolvenzverwalter fand gerade noch etwas mehr als fünf Millionen in der Fondskasse.“ Um An-sprüche gegen den MSF durchzusetzen, rät Tittel den Geschädigten, nicht mehr zu warten. Spätes-tens drei Jahre nach Beitritt seien die Ansprüche verjährt.

* Urteil vom 16. Juni 2006 (Az. 10 O 594/05)

at/kg 28. Juni 2006

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