KTAG Rechtsanwälte: Fondsskandal nimmt für die Anleger des MSF-Fonds eine glückliche Wendung Landgericht Berlin verurteilt den ehemaligen Berliner FDP-Schulsenator Walter Rasch und heutigen Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) als Geschäftsführer des MSF-Fonds gleich in mehreren Verfahren

02.08.2006

Kälberer Ahrens Tittel Gieschen

Berlin, 01.08.2006. Das Landgericht Berlin (Az. 18 O 16/06 und Az 18 O 577/05) hat gestern zwei Mandanten der Kanzlei KTAG, die Anleger des MSF Master Star Fund sind, Schadens-ersatz gegen Herrn Walter Rasch zugesprochen. Am gestrigen und heutigen Tage wurden zudem noch weitere Klagen verhandelt, so dass die Kanzlei KTAG kurzfristig mit weiteren 10 bis 15 weiteren obsiegenden Urteilen rechnet. Die Begründung der Urteile liegt noch nicht vor.

Rechtsanwalt André Tittel kommentiert diese Urteile: „Politiker, die mit ihrem guten Ruf für fragwürdige Kapitalanlagemodelle werben, haften nach unserer Ansicht zu Recht persönlich. Wir hoffen, dass diese Rechtsprechung ausgeweitet und verstärkt wird. Wir werden weitere jedenfalls die Klagen auf weitere Politiker ausweiten.“

In den Prospekten und Produktunterlagen der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögens-fonds I AG & Co. KG empfahlen unter anderem der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz (CDU) und der seinerzeitige PR-Direktor der Expo 2000, Matthias Ginsberg, die spekulative Geldanlage. Außerdem bewarben die Ex-Staatssekretäre Härdtl, Holl und Butz den MSF Master Star Fund.

Leider setzt insbesondere der Vertrieb seine Machenschaften nach wie vor fort. Seitens des Vertriebes wird vielen Anleger trotz Insolvenz noch versichert, dass die Gelder nicht verloren seien und Prozesse gegen die Fondsverantwortliche schlechte Erfolgsaussichten hätten. Diese Anleger laufen Gefahr, durch unwahre Information des ehemaligen Vertriebes ihre Ansprüche durch Verjährung „nochmals“ zu verlieren. Für diese Anleger dürften die Urteile ein deutliches und hoffentlich überzeugendes Argument sein.

Das Geschäftsmodell und die Vorgänge um den Fonds beurteilen die KTAG Rechtsanwälte nach wie vor als skandalös. Letztlich wurden Anleger von einem einschlägig bekannten Strukturvertrieb, der Futura Finanz AG, geworben, um primär einen neuen Strukturvertrieb zu finanzieren. Rechtsanwalt Tittel: „Unsere Meinung zu dem Geschäftsmodell ist: Die Anle-ger von heute sollten selbst die Abzocker von morgen finanzieren“.

In welchem Maße die Anleger des Fonds übervorteilt wurden, lässt sich auch daran ermes-sen, dass von dem neuen Vertrieb allein für die Vermittlung von Mehrfachagenten fast 10 Millionen Euro bezahlt wurden. Dabei hat der neue Strukturvertrieb vorwiegend Vermittler des Vertriebes des Fonds, der Futura Finanz AG, angeworben. Der Insolvenzverwalter hat den Wert der Beteiligung an dem neuen Strukturvertrieb jedenfalls gerade mit 1 Euro ange-setzt. Leider war dies bislang die einzige Investition des Fonds.

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