KTAG Rechtsanwälte: Initiator der VIP-Medienfonds weiter in Untersuchungshaft

19.05.2006

KTAG Rechtsanwälte

Bremen, 18. Mai 2006. Mit Beschluss vom 9. Mai 2006 verfügte das Oberlandesgericht (OLG) München die Fortdauer der Untersuchungshaft für VIP-Geschäftsführer Andreas Schmid. Damit bestätigt nun schon die dritte Gerichtsinstanz den dringenden Tatverdacht wegen Steuerhinterziehung und Betruges zum Nachteil der Anleger. Ausdrücklich widersprochen hat das OLG den Anträgen der Verteidigung von Schmid, die vorgetragen hatte, dass die Zahlungsflüsse bei den VIP-Medienfonds 3 und 4 ordnungsgemäß seien.

Nach erneuter Akteneinsicht bestätigen sich auch für die Anlegerkanzlei KTAG Rechtsanwälte die Vorwürfe. “Die Tatsache, dass das OLG die U-Haft für Schmid weiterhin für gerechtfertigt hält ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Vorwürfe gegen die VIP-Gruppe berechtigt sind. Wir gehen davon aus, dass die von uns eingereichten Klagen sehr Erfolg versprechend sind”, erklärt KTAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen.

Bereits im März erhoben KTAG Rechtsanwälte für rund 250 Anleger Klage vor unterschiedlichen Landgerichten mit einem Gesamtstreitwert in Höhe von circa 25 Millionen Euro. Diese Klagen richten sich jedoch insbesondere auch gegen die beiden “garantiegebenden” Banken HypoVereinsbank und Dresdner Bank sowie die Commerzbank, die weitestgehend den Vertrieb übernommen hatte. Rechtsanwalt Gieschen hierzu: “Aus den Akten ergibt sich, dass insbesondere die HypoVereinsbank die Konstruktion des VIP 4 Fonds vor ihrem Engagement ausgiebig geprüft hat, sie selbst hat dies in einem Vertrag aus dem Jahr 2004 mit dem Fondsinitiator bestätigt. Sie wird sich nun nicht damit herausreden können von den beabsichtigten Geldflüssen nichts gewusst zu haben.”

Gute Erfolgsaussichten haben auch die Ansprüche aus Falschberatung gegen die Commerzbank. Hier kommen beispielsweise aktuelle OLG-Urteile den Anlegern zu Gute, die gerade bei komplizierten Anlagemodellen wie Medienfonds den Beratern eine hohe eigene Prüfungspflicht auf Plausibilität und Risiko auferlegen. Darüber hinaus liegen KTAG Rechtsanwälte Dokumente der Commerzbank vor, aus denen sich ergibt, dass im Vertrieb Risiken der Anlage verharmlost wurden.

Derzeit korrespondieren KTAG Rechtsanwälte mit den amerikanischen Anwälten des Regisseurs Roland Emmerich, der im Jahr 2004 eine gemeinsame Firma mit Andreas Schmid gegründet hatte, an die noch im gleichen Jahr ein Betrag von rund 70 Millionen Euro überwiesen wurde. “Wir wollen klären, was aus diesen Anlegergeldern wurde und was Roland Emmerich von den Geschäftsmodellen des VIP-Geschäftsführers Schmid wusste”, erläutert Gieschen.

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