KTAG Rechtsanwälte: Sanierungskonzept von Borussia Dortmund um 14,2 Millionen verfehlt - Insiderverstoß bei Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

26.09.2005

KTAG Rechtsanwälte

Gesellschafterversammlung der Molsiris Vermietungsgesellschaft mbH & Co., Objekt Westfalenstadion KG am 28.09.2005

 

 

Düsseldorf/Berlin, 23. September 2005. Obwohl Gesellschaften laut Wertpapierhandelsgesetz (§ 15 WpHG) den Aktienhandel betreffende Umstände umgehend in einer Ad-hoc-Meldung bekannt geben müssen, veröffentlichte die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erst am 21. September den Rekordverlust in Höhe von 78,7 Millionen Euro sowie andere Informationen für das Geschäftsjahr 2004/2005. Wenn sich die bisherige Verlustquote in gleicher Weise fortsetzt, müssen die 5.800 Stadionanleger schon in drei Monaten mit einer Insolvenz wegen Überschuldung rechnen, denn jetzt sind die rund 150 Millionen Euro Kapitalrücklagen vollständig aufgebraucht. Dazu kommt die mögliche Rückzahlung der 0,7 Millionen Euro Sponsorengelder, weil die Mannschaft die UEFA-Qualifikation nicht erreichte. „Den verlustreichen Verkauf einer Hotelimmobilie und den hieraus resultierenden Abbau von Verbindlichkeiten als Beleg für eine ‚erfolgreiche Umsetzung des Sanierungskonzeptes’ darzustellen, zeugt von Realitätsverlust. Vielmehr erzielten die Verantwortlichen gegenüber dem Sanierungskonzept einen zusätzlichen Verlust von 14, 2 Millionen Euro. Damit ist das Sanierungskonzept schon jetzt als reine Makulatur anzusehen“, kommentiert Dietmar Kälberer von KTAG Rechtsanwälte die fatale Situation.

 

 

Mit den nun per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gewordenen Zahlen sind die Anleger des Westfalenstadions jedoch bereits vertraut, nachdem der Geschäftsführer von Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Hans-Joachim Watzke, sie der Molsiris Vermietungsgesellschaft mbH & Co., Objekt Westfalenstadion KG zur Weiterleitung an die 5.800 Anleger bereits am 7. September schriftlich mitgeteilt hatte. Rechtsanwalt Kälberer vermutet dazu: „Der Umstand, dass ein Verstoß gegen § 15 WpHG gemäß § 39 WpHG mit einem Bußgeld von bis zu 1,0 Millionen Euro bestraft wird, mag für Herrn Watzke im Hinblick auf den mitgeteilten Rekordverlust von 78,7 Millionen Euro wenig abschreckend sein.“

 

 

Bei Insolvenz des Hauptmieters droht den Anlegern nicht nur ein Totalverlust der Anlage, sondern auch eine weitergehende Haftung zumindest in Höhe des ausgezahlten Kommanditkapitals. Diese Situation wird von Borussia Dortmund und der Geschäftsleitung des Fonds systematisch verharmlost.

 

 

Am 28.09.2005 findet in den Geschäftsräumen der Molsiris in Düsseldorf eine kurzfristig anberaumte Gesellschafterversammlung statt, bei der die Anleger vor allem der Geschäftsführung der Molsiris eine Entlastung erteilen sollen. „Pikant daran ist, dass die Molsiris den Anlegern zur Einladung auch Vollmachten für eine Vertretung beigelegt hat – ausgestellt auf die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH. Die CFB Commerz Fond Beteiligungsgesellschaft ist gemäß Seite 23 des Emisions-Prospekts jedoch mit der Verwaltung der Gesellschaftsangelegenheiten der Molsiris beauftragt. Im Ergebnis stimmt damit die CFB über ihre eigene Entlastung ab“, merkt Kälberer an.

 

 

Weiter soll in der Versammlung ein Beirat, bestehend aus drei Personen, statuiert werden. Erklären nach den zur Abstimmung gestellten Vertragsregelungen mehr als zehn Gesellschafter ihr Einverständnis zur Übernahme des Amtes, so darf die Geschäftsführung der Molsiris zehn Gesellschafter auswählen und die Wahl der Beiräte auf den Kreis dieser zehn Gesellschafter beschränken. Die Molsiris muss also nur dafür sorgen, dass sich mindestens zehn „Molsiris-freundliche“ Gesellschafter zur Wahl stellen, um die Zusammensetzung dieses Beirats komplett zu bestimmen.

 

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Nach Ansicht der Anwälte von KTAG Rechtsanwälte passt dieses Verhalten zu den sonstigen Geschäftspraktiken der Fondsinitiatoren. KTAG Rechtsanwälte forderten eine außerordentliche Gesellschafter-Versammlung vor dem Hintergrund der von KTAG Rechtsanwälte erstatteten Strafanzeige gegen die Molsiris, CFB und Alibora Verwaltungs- und Treuhand GmbH vom 14. Juni dieses Jahres. Auf der Gesellschafterversammlung vom 14. März wurde die Zustimmung zur Sanierungslösung der Anleger durch eine unwahre Information über eine angeblich nicht bestehende Nachhaftung der Kommanditisten erschlichen. Zudem ist zu klären, ob die Zustimmung zum Sanierungskonzept überhaupt rechtmäßig erfolgte. Im Gesellschafterbeschluss vom 14. März war Bedingung für die Zustimmung, dass zuvor unter anderem eine Stundung der fälligen Gewerbesteuer in Höhe von gehenfünf Millionen Euro vereinbart und die Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zugesagt wird. Weder Borussia Dortmund noch die Molsiris haben bislang nachgewiesen, ob diese Bedingungen zum Zeitpunkt der Zusage erfüllt waren.

 

 

„Bislang gehen nur wenige Anleger gegen die Fondsinitiatoren vor. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Anleger, deren Namen und Anschrift allein dem Treuhänder und der Molsiris bekannt sind, werden weder über die beantragte Gesellschafterversammlung noch über die obigen Vorwürfe informiert. Erst abgezockt, dann abgeblockt! Kunden der Commerzbank sollten sich vor einer zukünftigen Fondsanlage mit dem Geschäftsgebaren der Commerzbanktöchter vertraut machen“, erklärt Rechtsanwalt Kälberer.

 

 

Gesellschafterversammlung: Am 28. September 2005 um 10.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Commerz Leasing und Immobilien AG, quatron-Gebäude, Mercedesstr. 6, 40470 Düsseldorf

 

 

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