KÜBLER: Breitenbücher sichert Produktionsrechte für Sanierung

10.04.2013

Kahla/Jena, 9. April 2013. Insolvenzverwalterin Dr. Bettina E. Breitenbücher, Geschäftsführende Partnerin der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER, hat die insolvente PIKUMAG Magnetbodenbeläge GmbH nach über zehnjähriger Fortführung nunmehr an einen Investor übertragen. Dem gingen langjährige Rechtsstreite über die Produktionsrechte voraus, die erfolgreich für die Insolvenzmasse abgeschlossen werden konnten.

Vor elf Jahren musste das thüringische Unternehmen mit Standort in Kahla Insolvenz anmelden. Als Spezialist für die Rückenbeschichtung textiler Bodenbeläge entwickelt und produziert das Unternehmen Beschichtungen für Teppichböden – sowohl für den Wohn- als auch den Industriebereich. Die innovativen Beschichtungen kommen ohne das krebserregende Bitumen aus. Außerdem können die so beschichteten Teppichböden ohne Klebstoffe verlegt werden und sind damit besonders gut verträglich.

Erst nachdem in langwierigen und komplexen Rechtsstreiten bis zum Bundesgerichtshof die Rechtslage geklärt und die Produktionsrechte für die Insolvenzmasse gesichert worden waren, konnte die Insolvenzverwalterin im Jahr 2012 einen aussichtsreichen Investorenprozess in Gang setzen. „Die harte Arbeit hat sich gelohnt“, konstatiert Breitenbücher. „Eine langjährige Betriebsfortführung in einem Insolvenzverfahren fordert aber nicht nur den Insolvenzverwalter, sondern auch die Belegschaft, die während der gesamten Zeit dem Unternehmen die Treue gehalten hat.“ So konnte das Unternehmen und damit auch das einzigartige Produkt erhalten werden.

Grund für die über zehnjährige Dauer der Fortführung war, dass nicht das Unternehmen selbst als Inhaberin der Schutzrechte eingetragen war, sondern Verwandte des Gesellschafters. In dem jahrelangen Rechtsstreit, den Breitenbücher für das Unternehmen geführt hat, konnte sie wegweisende gerichtliche Grundsatzentscheidungen herbeiführen. In der sogenannten „Füllstoff“-Entscheidung, die von dem Unternehmen produzierte Beschichtungen betrifft, hat sich der Bundesgerichtshof erstmals zur Reichweite eines patentrechtlichen Vorbenutzungsrechtes geäußert, wenn das benutzende Unternehmen den Erfindungsbesitz auf vertraglicher Grundlage erlangt hat. Nach Zurückverweisung der Sache stellte das Oberlandesgericht Jena klar, dass auf die Überlassung eines Gebrauchsmusters bei einem vor dem Inkrafttreten des MoMiG eröffneten Insolvenzverfahren weiterhin die Grundsätze der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung zur Anwendung kommen und dem Unternehmen darüber hinaus ein vertragliches Nutzungsrecht zusteht. Das auf vertraglicher und kapitalersatzrechtlicher Grundlage bestehende Nutzungsrecht blieb trotz der späteren Eintragung eines Gebrauchsmusters zu Gunsten der Verwandtschaft des Gesellschafters beim Unternehmen. Es entspricht einer ausschließlichen Lizenz und berechtigte die Insolvenzverwalterin, ihrerseits dem Erwerber des Unternehmens das Nutzungsrecht zu übertragen.

Damit konnte auch über das laufende Insolvenzverfahren hinaus Rechtsklarheit über die Veräußerbarkeit von Produktionsrechten erlangt und Rechtsfortbildung betrieben werden. Denn: „Die Verwertbarkeit von Produktionsrechten für das Unternehmen, auch wenn sie formal auf den Gesellschafter oder dessen Verwandtschaft registriert sind, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sanierung eines Unternehmens“, so Breitenbücher. Sie ist sich sicher, dass diese Rechte gerade bei der Insolvenz von Unternehmen mit innovativen Produkten zukünftig eine wichtige Rolle spielen werden.

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