KÜBLER: Hengstenberg-Gruppe restrukturiert sich in Eigenverwaltung

21.07.2017

Essen, 20. Juli 2017. Die Essener Hengstenberg-Gruppe nutzt ein Eigenverwaltungsverfahren, um sich finanziell und strukturell neu aufzustellen. Die Geschäftsführung hat beim Amtsgericht Essen einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht bereits stattgegeben hat. Der Geschäftsbetrieb wird während des gesamten Verfahrens in vollem Umfang fortgeführt. Die Restrukturierung soll bis Anfang kommenden Jahres abgeschlossen werden.

Die im Jahre 1930 gegründete Unternehmensgruppe ist im Wesentlichen auf zwei Märkten tätig: dem Handel mit Kraftfahrzeug-Ersatzteilen sowie dem Handel mit Hydraulik und Industrie-Teilen. „Die Hengstenberg-Gruppe ist ein im Kern gesundes und zukunftsfähiges Unternehmen mit einem tragfähigen Geschäftsmodell, einem erstklassigen Angebot und einem breiten und hochkarätigen Kundenstamm“, betonte der Restrukturierungsexperte Dr. Dietmar Rendels von der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER, der die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Sanierungsspezialisten Karsten Zabel von der Essener RST-Beratung während des Restrukturierungsprozesses unterstützt. „Die Eigenverwaltung bietet der Gruppe den optimalen rechtlichen Rahmen, um die Finanzierung zügig und in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu zu ordnen und langfristig wieder auf eine solide Basis zu stellen.“

Antrag gestellt haben alle Gesellschaften der Gruppe mit zusammen rund 185 Arbeitnehmern. Der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften geht ohne Einschränkungen weiter. Alle Lieferungen und Dienstleistungen werden weiterhin und ohne Verzögerungen erbracht. Alle wichtigen Lieferanten und Partner haben der Hengstenberg-Gruppe bereits ihre Unterstützung für den eingeschlagenen Sanierungskurses signalisiert. Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die Geschäftsführung hat bereits die Mitarbeiter über den Stand der Dinge und die weiteren Schritte unterrichtet.

Die Hengstenberg-Gruppe musste in den vergangenen Jahren im Autoteile-Handel stetige Umsatzrückgänge verzeichnen. Dies ist eine Entwicklung, die auch viele andere Anbieter betrifft und die vor allem auf den konstant sinkenden Reparaturbedarf von PKW zurückzuführen ist. Die Geschäftsführung wird das Verfahren nutzen, um Angebotsportfolio und Struktur den veränderten Marktgegebenheiten anzupassen und dadurch einen langfristig profitablen Betrieb der Unternehmensgruppe zu sichern.

Bei der Eigenverwaltung bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen wirtschaftliche Probleme frühzeitig erkennen und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Die Interessen der Gläubiger werden in der Eigenverwaltung nicht von einem Insolvenzverwalter, sondern einem sog. Sachwalter vertreten. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufigen Sachwalter für die betroffenen Unternehmen hat das zuständige Amtsgericht Essen den Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case bestellt.

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