KÜHNEL, ROSENMÜLLER & KOLLEGEN: Mieterschutz trotz Insolvenz - Gericht beschließt erstmals eindeutiges Sanierungskonzept
KÜHNEL, ROSENMÜLLER & KOLLEGEN
(Berlin, 15. Dezember 2009) Mit dem seit dem 4. Dezember 2009 rechtskräftigen Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Charlottenburg kommt erstmals nach Erlass des IBB-Merkblattes ein Berliner Insolvenzverfahren zu dem klaren Ergebnis, dass ein Immobilienfonds saniert und nicht zerschlagen wird. Der Sanierungsplan des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Heitsch von der Berliner Anwaltskanzlei KÜHNEL, ROSENMÜLLER & KOLLEGEN wurde am 19. November 2009 einstimmig von der Gläubigerversammlung angenommen, die Mieter in der Seestraße 29-30 A haben trotz der Pleite des Eigentümers nichts zu befürchten.
Das Ergebnis ist für alle Beteiligten positiv: Die Mieter behalten ihren Mieterschutz nach dem Wohnungsbindungsgesetz, die Banken erhalten deutlich mehr als bei einer Zwangsversteigerung der Immobilie und die Gesellschafter vermeiden hohe Verluste. Solche Sanierungskonzepte sind äußerst selten, denn das Verfahren ist kompliziert und macht dem Insolvenzverwalter und den Banken deutlich mehr Arbeit. Seit 2003 unter dem damaligen Finanzsenator Thilo Sarrazin die Förderung für den sozialen Wohnungsbau gestoppt wurde, kam für viele Wohnungsgesellschaften das wirtschaftliche Aus. Nach Zerschlagung oder Zwangsversteigerung begann für die Mieter eine Zeit der Unsicherheit. Mieterhöhungen oder Kündigungen waren an der Tagesordnung.
Der vom Amtsgericht bestellte Insolvenzverwalter Heitsch erreichte es, dass - erstmals nach Erlass des Merkblatts der Investitionsbank Berlin 2007 zur Verfahrensweise in einem solchen Fall - die Gläubigerversammlung einstimmig einem Sanierungskonzept zustimmte und die Veräußerung der Immobilie definitiv verhindert werden konnte. Das Insolvenzgericht bestätigte das Sanierungskonzept und nun kann ein Insolvenzplan umgesetzt werden. Die Eigentümergesellschaft des Hauses Seestr. 29–30A, der Fonds NKG Grundstücks GmbH & Co. Zweite Seestraße KG, hatte ab 01. Januar 2009 vom Land Berlin keine Förderleistungen mehr erhalten, nachdem sie ihre Kreditraten nicht mehr bezahlen konnte. Für Mieterhöhungen war kein Spielraum, diese hätten sich die meisten Mieter nicht leisten können. Der Immobilienfonds der Eigentümergesellschaft war mit mehr als sechs Millionen Euro Schulden bei zwei Banken pleite und die Zwangsversteigerung drohte. Die Finanzverwaltung für Finanzen befand die Sanierung für das Land Berlin als vorteilhaft und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung war ebenfalls mit dem Sanierungsplan einverstanden. „Die intensive und gute Kommunikation mit allen Beteiligten war entscheidend für das Erreichen dieses hervorragenden Ergebnisses“, unterstreicht Rechtsanwalt Heitsch.
Laut Insolvenzverwalter Heitsch hätte bei einer Versteigerung des Hauses zum Verkehrswert von EUR 2,36 Millionen nicht einmal die Hälfte der offenen Bankschulden von sechs Millionen EUR bezahlt werden können. Durch Einstieg eines dänischen Investors zu 90 Prozent („Weißer Ritter“) und den damit verbundenen Kapitalschnitt bei der Eigentümergesellschaft gelang es Heitsch, die Sanierung der Gesellschaft zu erreichen. Der neue Mehrheitsinvestor zahlt für seinen Anteil EUR 2,42 Millionen. Die Altgesellschafter leisten einen Sanierungsbeitrag aus Eigenmitteln von EUR 346.000,00, um steuerlichen Nachteilen zu entgehen, die im Falle einer Zerschlagung entstehen würden. Die restlichen Verbindlichkeiten werden der Eigentümergesellschaft erlassen. Nicht nur im Sinne der Mieter könnte dieses Sanierungskonzept in Berlin Schule machen.
Kontakt: Anwaltskanzlei KÜHNEL, ROSENMÜLLER & KOLLEGEN, Tel.: (030) 89 66 88 302