Kühnel, Rosenmüller & Kollegen: Sanierung geschlossener Immobilien-fonds durch Insolvenzplan erlangt Serienreife

02.12.2011

Insolvenzverwalter Dr. Heitsch saniert SEGMENT GmbH & Co. Siemensstraße KG im Insolvenzplan-verfahren

BERLIN, 01. DEZEMBER 2011. Die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der SEGMENT GmbH & Co. Siemensstraße KG hat im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 29. November 2011 einstimmig die Sanierung des Immobilienfonds im Insolvenzplanverfah-ren beschlossen. Der Insolvenzverwalter Dr. Heitsch knüpft damit an die Sanierungserfolge an, die er als Insolvenzverwalter geschlossener Immobilienfonds in anderen Insolvenzplan-verfahren bereits erzielt hat (NKG Grundstücks GmbH & Co. Zweite Seestraße KG, Akten-zeichen 36n IN 4395/08 des Amtsgerichts Charlottenburg und BIW Beteiligungsgesellschaft für Industrie- und Wohnungsbau mbH & Co. Fünfte Beteiligungs KG, Aktenzeichen 36b IN 358/10 des Amtsgerichts Charlottenburg).

Die Sanierung der NKG Grundstücks GmbH & Co. Zweite Seestraße KG war bereits Ge-genstand der Berichterstattung der Fachpresse (IMMOBILIEN ZEITUNG vom 10. Dezember 2009, Gericht beschließt Sanierungskonzept).

Der Vorteil für die Anteilseigner des insolventen Immobilienfonds: Sie vermeiden einen ihnen sonst persönlich entstehenden Steuerschaden (rund 718.000,00 EUR) und müssen dafür einen Sanierungsbeitrag (270.000,00 EUR) zahlen. Der Vorteil für das Land Berlin/die Inves-titionsbank Berlin: Der Ausfall des Landes Berlin/der Investitionsbank Berlin wird im Vergleich zur Zerschlagung des Immobilienfonds (Zwangsversteigerung) um rund 94.000,00 EUR reduziert.

Ferner – und das hebt der Insolvenzverwalter Dr. Heitsch besonders hervor – werden durch die Sanierung weitere Kosten von bis zu 367.000,00 EUR zu Lasten der endfinanzierenden Hypothekenbank vermieden, die sich bei Zerschlagung des Fonds ergäben. Denn die Hypo-thekenbank hätte unter Umständen aufgrund der Insolvenzanfechtung, wäre das Insolvenz-verfahren weitergeführt worden, an den Insolvenzverwalter einen Teil derjenigen Gelder zu-rückzahlen müssen, die sie vor Insolvenzeröffnung auf den Kapitaldienst erhielt. Durch das Insolvenzplanverfahren konnten diesbezügliche, ggf. jahrelange Auseinandersetzungen vermieden werden.

Nähere Informationen:

Dr. Joachim Heitsch, Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt, Kühnel, Rosenmüller & Kollegen, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, Telefon 0 30/89 66 88-3 02.

www.krsh.de

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