Küppersbusch Großküchentechnik: Sanierung kurz vor dem Abschluss

10.09.2013

Gelsenkirchen, 10. September 2013. Die Restrukturierung der „Küppersbusch Großküchentechnik GmbH & Co. KG“ liegt voll im Plan und macht gute Fortschritte. Nachdem das Schutzschirmverfahren vor wenigen Tagen formell eröffnet wurde, bereitet sich das Gelsenkirchener Unternehmen gezielt auf den Neustart vor.

Küppersbusch Großküchentechnik hat das Schutzschirmverfahren genutzt, um alle erforderlichen Schritte für die Neuaufstellung des Unternehmens vorzubereiten. Die Verhandlungen mit den Gläubigern für den Sanierungsplan stehen kurz vor dem Abschluss, der Plan wird in wenigen Tagen eingereicht. Die Gespräche verlaufen in konstruktiver Atmosphäre; alle Gläubiger haben bereits jetzt ihre Unterstützung für den Sanierungskurs signalisiert. Die Geschäftsführung kann damit den Sanierungsplan pünktlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Dreimonatsfrist bis Mitte September einreichen.

Anschließend wird das Unternehmen umgehend mit der Umsetzung der bereits definierten Maßnahmen des Restrukturierungskonzeptes beginnen. „Der Sanierungsweg des Schutzschirmverfahrens hat sich für Küppersbusch Großküchentechnik als die richtige Wahl erwiesen“, betonte Geschäftsführer Michael Huber. „Der nachhaltigen Neuaufstellung des Unternehmens steht nun nichts mehr im Wege.“

Im Zuge der Restrukturierung will sich Küppersbusch Großküchentechnik am Markt neu aufstellen:

Das Unternehmen wird sich künftig mit zusätzlichen Investitionen und Innovationen konsequent auf seine Kernkompetenzen konzentrieren, die in der Entwicklung und Fertigung qualitativ hochwertiger Großküchentechnik liegen.

Angesichts dieser positiven Vorzeichen blieb der Absatz bei Küppersbusch Großküchentechnik auch während des Schutzschirmverfahrens stabil. „Unser Umsatz lag während der vergangenen drei Monate im Plan“, unterstrich Sanierungsgeschäftsführer Stefan Weniger. „Dies zeigt, dass unsere Kunden und Lieferanten an Küppersbusch Großküchentechnik glauben und den eingeschlagenen Sanierungskurs unterstützen.“ Auch das zuständige Amtsgericht hat dem Management sein Vertrauen ausgesprochen: Mit Eröffnung des Verfahrens am 1. September wurde wiederum Eigenverwaltung angeordnet; die Restrukturierung bleibt also in der Verantwortung des Unternehmens selbst.

Einen entscheidenden Beitrag für die Neustrukturierung des Unternehmens leisten dabei die Beschäftigten. Arbeitnehmervertreter und Geschäftsführung haben am 10. September eine Sanierungsvereinbarung unterzeichnet, die die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung und Kostensenkung umfasst. Auf diese Weise ist es gelungen, 110 Arbeitsplätze am Standort Gelsenkirchen zu erhalten.

Die Sanierungsvereinbarung umfasst einen Interessenausgleich, einen Sozialplan und einen Sanierungstarifvertrag. Es wurden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen; die verbleibenden Mitarbeiter – einschließlich der leitenden Angestellten und Geschäftsführer – haben sich mit dem Sanierungstarifvertrag bereit erklärt, die Sanierung des Unternehmens durch einen Verzicht auf Gehaltsbestandteile bis einschließlich 2015 zu unterstützen. Im Gegenzug sind während der Laufzeit des Sanierungstarifvertrages (bis Ende 2015) weitere betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich ausgeschlossen.

„Die Belegschaft bringt für den Erhalt des Unternehmens große Opfer, ohne die die Sanierung aber nicht möglich wäre“, sagte Michael Huber. „Mit den Restrukturierungsmaßnahmen und der Reduzierung der Lohnkosten haben wir nun eine realistische Chance, dass Küppersbusch Großküchentechnik wieder langfristig solide Erträge erwirtschaften kann.“

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