KWAG: Bei VIP-Medienfonds droht Verjährung - Anwalt fordert Entscheidungen über Re-Investitionen
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen &Ahrens
Bremen, Hamburg, München - Bei den in Schieflage geratenen VIPMedienfonds
droht in den kommenden Wochen unwiderruflich die Verjährung.
Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei
KWAG aus Bremen und Hamburg verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung
drei Jahre nach Zeichnung. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen ist überzeugt,
dass gerade die HypoVereinsbank darauf spekuliert, da sie, anders als die
Commerzbank und der Fondsinitiator Andreas Schmid, bislang keine Verjährungsverzichtserklärung
abgegeben hat. Die umstrittenen Fonds waren im
Jahr 2004 im großen Stil vertrieben worden. Gieschen: „Das bedeutet, täglich
verjähren jetzt Ansprüche in Millionenhöhe.“
Die Mehrzahl der insgesamt rund 11.000 Anleger habe bis heute keine Ansprüche
gegen das bayerische Geldinstitut geltend gemacht. Bei VIP 4 war
eine Teilfinanzierung in Höhe der Hälfte des eingezahlten Anlagekapitals
über einen Kredit bei der HypoVereinsbank obligatorisch. Mittlerweile fordern
die Finanzverwaltungen Steuernachzahlungen in Höhe von insgesamt rund
275 Millionen Euro von den Anlegern. Schmid sitzt seit Herbst 2005 in Untersuchungshaft.
Ihm wird gegenwärtig vor dem Landgericht München wegen
Steuerhinterziehung und Untreue der Prozess gemacht. Kürzlich hatte das
Finanzgericht der bayerischen Landeshauptstadt festgestellt, dass die von
VIP produzierten Filme aus bilanzieller Sicht nicht dem Anlagevermögen,
sondern dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Gieschen: „Damit kann eine
steuerliche Abzugsfähigkeit der Produktionskosten und die daraus resultierende
Verlustzuweisung für die Anleger nicht erreicht werden.“
Laut Gieschen sollen an die Fonds jetzt rund 100 Millionen Euro aus gescheiterten
Filmprojekten zurückfließen, die offenbar wieder in neue Filme investiert
werden sollen. „Das halten wir für wirtschaftlichen Irrsinn“, meint der
Bremer Rechtsanwalt.
Die Re-Investitionen würden sich weder steuerlich, noch wirtschaftlich auswirken,
da Renditen schon bislang nicht erwirtschaftet worden seien. „Selbst
als Festgeld bringt das den Anlegern für den Rest der Laufzeit mehr.“
Um in Zukunft größeren Einfluss auf die Entscheidungen der Fondsverantwortlichen
nehmen zu können, fordert Gieschen, dass künftig nicht mehr ein
dreiköpfiger Anlegerbeirat über Investitionen entscheidet, sondern alle Anleger
in einem Umlaufverfahren: „Wir werden entsprechende Satzungsänderungsanträge
auf den anstehenden VIP-Gesellschafterversammlungen Mitte
Dezember in München einbringen.“
Zur Vorbereitung der Versammlungen findet am 4. November 2007 ein Anlegertreffen
in Düsseldorf statt, zu dem mehrere Hundert Betroffene erwartet
werden. KWAG vertritt rund 400 VIP-Medienfonds-Anleger und hat bereits
zahlreiche Schadensersatzklagen gegen die Commerzbank und die Hypo-
Vereinsbank eingereicht.
Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens
Jens-Peter Gieschen
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