KWAG: Bei VIP-Medienfonds droht Verjährung - Anwalt fordert Entscheidungen über Re-Investitionen

24.10.2007

KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen &Ahrens

Bremen, Hamburg, München - Bei den in Schieflage geratenen VIPMedienfonds

droht in den kommenden Wochen unwiderruflich die Verjährung.

Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei

KWAG aus Bremen und Hamburg verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung

drei Jahre nach Zeichnung. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen ist überzeugt,

dass gerade die HypoVereinsbank darauf spekuliert, da sie, anders als die

Commerzbank und der Fondsinitiator Andreas Schmid, bislang keine Verjährungsverzichtserklärung

abgegeben hat. Die umstrittenen Fonds waren im

Jahr 2004 im großen Stil vertrieben worden. Gieschen: „Das bedeutet, täglich

verjähren jetzt Ansprüche in Millionenhöhe.“

Die Mehrzahl der insgesamt rund 11.000 Anleger habe bis heute keine Ansprüche

gegen das bayerische Geldinstitut geltend gemacht. Bei VIP 4 war

eine Teilfinanzierung in Höhe der Hälfte des eingezahlten Anlagekapitals

über einen Kredit bei der HypoVereinsbank obligatorisch. Mittlerweile fordern

die Finanzverwaltungen Steuernachzahlungen in Höhe von insgesamt rund

275 Millionen Euro von den Anlegern. Schmid sitzt seit Herbst 2005 in Untersuchungshaft.

Ihm wird gegenwärtig vor dem Landgericht München wegen

Steuerhinterziehung und Untreue der Prozess gemacht. Kürzlich hatte das

Finanzgericht der bayerischen Landeshauptstadt festgestellt, dass die von

VIP produzierten Filme aus bilanzieller Sicht nicht dem Anlagevermögen,

sondern dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Gieschen: „Damit kann eine

steuerliche Abzugsfähigkeit der Produktionskosten und die daraus resultierende

Verlustzuweisung für die Anleger nicht erreicht werden.“

Laut Gieschen sollen an die Fonds jetzt rund 100 Millionen Euro aus gescheiterten

Filmprojekten zurückfließen, die offenbar wieder in neue Filme investiert

werden sollen. „Das halten wir für wirtschaftlichen Irrsinn“, meint der

Bremer Rechtsanwalt.

Die Re-Investitionen würden sich weder steuerlich, noch wirtschaftlich auswirken,

da Renditen schon bislang nicht erwirtschaftet worden seien. „Selbst

als Festgeld bringt das den Anlegern für den Rest der Laufzeit mehr.“

Um in Zukunft größeren Einfluss auf die Entscheidungen der Fondsverantwortlichen

nehmen zu können, fordert Gieschen, dass künftig nicht mehr ein

dreiköpfiger Anlegerbeirat über Investitionen entscheidet, sondern alle Anleger

in einem Umlaufverfahren: „Wir werden entsprechende Satzungsänderungsanträge

auf den anstehenden VIP-Gesellschafterversammlungen Mitte

Dezember in München einbringen.“

Zur Vorbereitung der Versammlungen findet am 4. November 2007 ein Anlegertreffen

in Düsseldorf statt, zu dem mehrere Hundert Betroffene erwartet

werden. KWAG vertritt rund 400 VIP-Medienfonds-Anleger und hat bereits

zahlreiche Schadensersatzklagen gegen die Commerzbank und die Hypo-

Vereinsbank eingereicht.

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens

Jens-Peter Gieschen

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Ahrens &Gieschen Rechtsanwälte in Partnerschaft

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Tel. 0421 5209 480

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