KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen: „Infoveranstaltungen“ der Hannover Leasing ohne Informationen

22.01.2010

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen

Bremen/Hamburg, 21. Januar 2010. Am 19.01.2010 hat in Hamburg die erste und am 21.01. in Düsseldorf die zweite von insgesamt sechs bundesweiten Informationsveranstaltungen der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG zu den aktuellen Steuerproblemen rund um die Hannover-Leasing-Medienfonds stattgefunden. Vertreter der KWAG, Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, nahmen daran teil. Inhaltlich gab Geschäftsführer Andreas Ahlmann zunächst ein kurzes Einführungsstatement. Anschließend referierte ein Anwalt der Kanzlei Freshfields zur historischen Entwicklung der Filmfonds. Im Anschluss stellte ein weiterer Freshfields- Anwalt und ein Steuerrechtsprofessor die aktuelle Diskussion um die Anerkennung des Modells Medienfonds durch die Finanzverwaltung juristisch dar und erläuterte den Stand der derzeitigen Auseinandersetzung ebenso, wie die auf dieses Thema beschränkten Handlungsoptionen der Anleger.

„Die Empfehlung der Experten auf dem Podium an die Anleger lautete, dass diese die Füße stillhalten sollen, die Steuer entweder nachzahlen oder Aussetzung der Vollziehung beantragen und dann 6-7 Jahre abwarten, bis der Steuerrechtsstreit abschließend vom Bundesfinanzhof entschieden sei“, resümierte Jens-Peter Gieschen, Rechts- und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei KWAG. Das Verfahren würde Hannover Leasing mit Sicherheit gewinnen und danach müsse die Finanzverwaltung die ursprünglichen Verlustzuweisungen wieder anerkennen. Die Finanzverwaltung wisse schlicht nicht, was sie da tue; alle Experten seien sich einig, dass Hannover Leasing im Recht sei. Weitere inhaltliche Informationen blieben aus. Tenor der Veranstaltung bis dahin: Vertrauen Sie uns. Unternehmen Sie nichts. Wir werden das für Sie richten.

Es schloss sich eine Fragestunde an, deren Ergebnis hier kurz zusammengefasst wird: 1. Hannover Leasing wird nicht auf die Einrede der Verjährung gegenüber den Anlegern der jeweiligen Fondsgesellschaften verzichten. 2. Die Geschäftsführung von Hannover Leasing beabsichtigt auch nicht, auf die Vertragspartner für den Vertrieb und die Fremdfinanzierung einzuwirken, dass diese den Anlegern gegenüber einen Einredeverzicht im Hinblick auf die Verjährung abgeben. Das wurde in Düsseldorf dahingehend präzisiert, dass man kein Weisungsrecht gegenüber den Vertragspartnern habe.

3. Die Einkommensteuerreferenten aller Länder und des Bundes, die auf einer Konferenz im September 2007 die aktuelle steuerliche Behandlung von Medienfonds mit bestimmten Strukturen beschlossen, gehen von falschen Sachverhalten und einer falschen rechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung aus. Die Experten von Freshfields und die Richter des BFH werden das richten und den Einkommensteuerreferenten eine Nachhilfestunde erteilen.

4. Auch in den Schuldübernahmeverträgen, die Hannover Leasing für die einzelnen Filmprojekte abgeschlossen hat, finden sich Vertragsklauseln, die zumindest in Teilen mit denen übereinstimmen, die im Rahmen der oben genannten Konferenz als "steuerschädlich" beurteilt worden sind.

5. Außer "Abwarten" kann Hannover Leasing den Anlegern keine Empfehlung oder Handlungsoption aufzeigen. Anleger die mehr wollen, sollen sich an einen Anwalt oder Steuerberater wenden und mit diesem die weiteren Handlungsoptionen besprechen. 6. Die anschließende Frage, ob man dem Anleger dann nicht eine Kapitalerhaltungsgarantie seitens der Fondsgesellschaften geben könne, wenn doch der Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens so sicher sei und man damit Klagen gegen Vertriebe und Banken überflüssig machen könne, wurde verneint. Eine solche Garantie werde es seitens der Fondsgesellschaften nicht geben.

6. Kritischen Fragen wurden nicht umfassend berücksichtigt.

Fazit

Für den einzelnen Anleger hat diese Veranstaltung keine Klarheit gebracht. Wer nicht juristisch vorgebildet ist, konnte den Darstellungen kaum folgen. Schriftliche Unterlagen gab es nicht und diese werden auch im Nachgang nicht zur Verfügung gestellt. „Wer selbst keine schriftliche Dokumentation seiner Zusagen aushändigt und nicht bereit ist, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, muss sich nicht wundern, wenn ihm genau dieses Vertrauen nicht mehr entgegen gebracht wird“, erklärt Jens-Peter Gieschen. Schadensersatzansprüche der Anleger verjähren drei Jahre nach "Kenntnis". Diese Frist dürfte regelmäßig und für fast alle Fonds im Jahr 2007 mit einem Rundschreiben der Hannover Leasing zur Steuerproblematik begonnen haben. Fristende ist der 31.12.2010 und damit ungefähr 5 Jahre vor einer Entscheidung in dem Steuerrechtsstreit. „Wer auf dessen Ausgang wartet, wird am Ende eventuell leer ausgehen“, erläutert Jens-Peter Gieschen.

KWAG informierte im Anschluss über weitere Handlungsmöglichkeiten für die Anleger. Weitere Termine der Hannover Leasing und der KWAG finden Interessierte unter www.kwag-recht.de.

Für Rückfragen

Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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