KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen: Turbulente Gläubigerversammlung bei Securenta AG Gläubiger müssen Forderungen bis Ende März anmelden
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
Bremen, Hamburg, Göttingen. Die insolvente Securenta AG verfügt
lediglich noch über knapp eine Million Euro an Bankguthaben. Das wurde der
Gläubigerversammlung am Dienstag (25. 3. 2008) in Göttingen mitgeteilt.
Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei KWAG in
Bremen wird sich die Summe auch durch den geplanten Verkauf von
Immobilien nur um etwa zwei bis drei Millionen Euro erhöhen, da die meisten
Objekte hoch belastet sind. Auch sollen die Securenta-Anleger im Verfahren
als so genannte nachrangige Gläubiger behandelt werden, mit dem Risiko,
am Ende leer auszugehen. KWAG - Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens:
„Damit zeigt sich wieder, die Initiatoren haben profitiert und die Anleger sind
die Dummen.“ Anlegervertreter forderten auf der Versammlung die Ablösung
des Verwalters. KWAG vertritt einige Hundert Anleger der Securenta AG
beziehungsweise der Göttinger Gruppe. Die Gläubigerversammlung wurde
nach turbulentem Verlauf am frühen Nachmittag auf den 13. Mai 2008
vertagt.
Die Securenta-Pleite gilt als größter Finanzskandal in Deutschland nach dem
Zweiten Weltkrieg. Das zur sogenannten Göttinger Gruppe gehörende
Unternehmen soll Anfang der neunziger Jahre bei fast 100.000 Sparern eine
Anlagesumme von umgerechnet rund einer Milliarde Euro eingesammelt
haben. Die Göttinger Gruppe war seinerzeit bundesweit größter Anbieter von
staatlich geförderten, so genannten atypischen stillen Beteiligungen. Die
Unternehmensbeteiligungen wurden mit blumigen Versprechungen vor allem
als sichere Altersvorsorge und Steuersparmodell mit hohen Renditen
angepriesen. Das Engagement auf dem grauen Kapitalmarkt brachte den
Anlegern aber häufig nur Verluste. Ahrens: „Obendrein besteht jetzt noch
das Risiko, dass das Finanzamt die Steuervorteile zurückverlangt.“
An der Gläubigerversammlung in Göttingen nahmen rund 50 Anleger
beziehungsweise Anlegervertreter teil. Der Insolvenzverwalter der Securenta
AG, der Hamburger Steuerberater Peter Knöpfel, legte einen 70seitigen
Bericht vor. Seiner Meinung nach wird das Verfahren mindestens noch
sieben bis zehn Jahre dauern. Knöpfel gab nach Angaben von KWAG an,
die Bilanzen der Jahre 2002 bis 2004 angefochten zu haben, um die
Verantwortlichen in den Wirtschaftsprüfungskanzleien, die die Abschlüsse
testiert hatten, in Regress nehmen zu können. Die „wahren Verantwortlichen“
lassen sich nach Knöpfels Auffassung nicht mehr in Anspruch nehmen, da
sie allesamt eidesstattliche Versicherungen abgegeben hätten.
Rechtsanwalt Ahrens: „Wir werden jetzt umgehend feststellen, inwieweit die
einzelnen Gläubiger auch die Möglichkeit haben, Schadenersatz von den
Wirtschaftsprüfern zu verlangen.“ Außerdem werde geprüft, ob Ansprüche
wegen fehlerhafte Beratung gegen den Vertrieb und Berater bestehen.
Auf der Gläubigerversammlung im Göttinger Landgericht war es zu
turbulenten Szenen gekommen. Anlegervertreter hatten die Absetzung des
Insolvenzverwalters verlangt, weil Knöpfel die Anleger im Verfahren
schlechter stellen will, als beispielsweise die kreditgebenden Banken.
Ahrens: „Damit würde die Mehrheit der Anleger erheblich benachteiligt oder
am Ende sogar leer ausgehen, weil aus dem Insolvenzvermögen zunächst
die vorrangigen Gläubiger befriedigt werden.“
Auch herrschte Unklarheit über die Stimmrechtsverhältnisse, da dem Gericht
keine Listen vorlagen, nach denen den einzelnen Gläubigervertretern eine
genaue Stimmzahl einschließlich der Forderungshöhe zugeordnet werden
konnte. Deshalb wurden in einer langwierigen Befragung durch den
Insolvenzrichter die entsprechenden Daten bei allen Anwesenden mündlich
erhoben. Nach einer vorläufigen Auswertung konnte das Gericht dann kein
eindeutiges Ergebnis feststellen und vertagte deshalb eine abschließende
Entscheidung über die weitere Bestellung des Insolvenzverwalters.
Später hatten die Vertreter der Deutschen Bank und des Finanzamtes sowie
Vertreter von Gläubiger sich gegenseitig das Stimmrecht auf der
Versammlung bestritten. Darüber muss nun das Gericht bis Mitte Mai
entscheiden. Nach einem Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzrichter
wurde die Sitzung unterbrochen.
Im Sommer 2007 war ein Insolvenzantrag für die Securenta AG und die
Tochtergesellschaften eingereicht worden. Das Unternehmen hatte am Tag
nach Einleitung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Göttingen
dann noch selbst Insolvenzantrag in Berlin gestellt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt bereits seit Monaten gegen
die Göttinger Gruppe wegen Insolvenzverschleppung, außerdem sind
Verfahren gegen Verantwortliche des Finanzkonzerns wegen Betrugs und
Anlagenbetrugs eingeleitet worden. KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning
Ahrens rät allen Betroffenen, umgehend Forderungen zur Insolvenztabelle
anzumelden. Dazu sei nur noch bis zum 31. März 2008 Zeit.
Für Rückfragen:
RA Jan-Henning Ahrens
RA Jens-Peter Gieschen
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