KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: Offene Immobilienfonds geschlossen – Anleger kommen nicht an ihr Geld - Unzureichende Information bei Zeichnung führt zu Problemen

07.05.2010

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

Hamburg, 6. Mai 2010. Mehr als eine halbe Million Anleger ist der Zugriff auf etwa neun Milliarden Euro verwehrt, so die aktuelle Berichterstattung überregionaler Zeitungen. Dieses Zahlenwerk fasst zusammen, was einzelne Anleger in offene Immobilienfonds seit etwa zwei Jahren finanziell erdulden müssen. Statt ihr investiertes Kapital zurück zu erlangen, wurden sie immer wieder mit gleichlautenden Sätzen, „leider können Sie heute Ihr investiertes Kapital nicht einlösen“, vertröstet.

Vor einigen Jahren galten Investitionen in offene Immobilienfonds als sehr innovativ. Denn durch offene Immobilienfonds bestand die Möglichkeit, in die langfristige Anlage der Assetklasse Immobilien zu investieren und dabei die Option zu besitzen, die Investition täglich zu handeln. Allerdings müssen etwa fünfhunderttausend Anleger nun die leidige Erfahrung machen, dass die angepriesene ständige Handelbarkeit nur auf dem Papier besteht. Denn diverse Fondshäuser schlossen ihre Türen. Vermeintlicher Grund: mangelnde Liquidität.

Der hiermit verbundene Aufschrei und Hilferuf von Anlegern blieb zunächst ungehört. Erst heute sieht sich die Politik, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, in der Pflicht, zu helfen. Denn im Ministerium gelangt man nun zu der Erkenntnis, dass das den Anlegern gegebene Versprechen der Garantie täglicher Liquidität zumindest zeitweise, teilweise auch wiederholend und noch andauernd nicht eingehalten wurde, so der Finanzminister.

Allerdings ist zu befürchten, dass die geplanten Reformen, beziehungsweise gesetzliche Hilfestellungen für Anleger, mehr den Fondsgesellschaften nützen, als den Anlegern und dass jede Hilfe zu spät sein wird. Auch „Altanleger“ stehen nach den Vorhaben des Bundesfinanzministers in der Gefahr, ihre Kapitalanlage in offene Immobilienfonds noch um weitere zwei Jahre halten zu müssen.

„Daher sollten Anleger nicht auf gesetzgeberische Hilfe warten, sondern ihr finanzielles Schicksal selbst in die Hand nehmen“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von KWAG Rechtsanwälte. „Jedem Anleger steht die Chance offen, verwehrte Rücknahmen gerichtlich zu erzwingen.“

Gute Erfolgsaussichten der Klage bestehen insbesondere, wenn die Aussetzung der Rückgabe rechtswidrig erfolgte. Dies ist der Fall, wenn eine Rücknahmeverweigerung vorlag oder Anleger schlichtweg rechtsfehlerhaft bei Zeichnung der Investition über diese Problematik nicht aufgeklärt wurden.

„Anleger sollten demnach ihre Passivität abzuschütteln und aktiv die ihnen versagten Rechte einfordern. Durch gerichtliche Hilfe können Anleger die verschlossenen Fondshäusern durch die Hintertüren betreten und ihr investiertes Geld zurückverlangen“, so Jens-Peter Gieschen. Aufgrund von Verjährungsfristen besteht hier ein entsprechender Handlungsbedarf.

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