KWAG, Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: Rentner kurz vor der Pleite - Anleger offener Immobilienfonds erhalten seit Monaten keine Zahlungen

27.08.2010

Hamburg, August 2010. Viele Rentner, die vorher häufig erfolgreich als Freiberufler tätig waren, stehen aktuell vor finanziellen Engpässen. Grund sind ausbleibende Auszahlungen offener Immobilienfonds, denn diese bedienen seit der Anteilsrücknahmeaussetzung auch Auszahlungspläne nicht mehr. Und genau in diese Auszahlungspläne offener Immobilienfonds hatten viele Deutsche investiert, um so ihre Altersvorsorge zu sichern.

Neuste Aussetzungen begannen im Mai 2010, nach vier Monaten ohne Einkünfte und weiter laufenden Ausgaben spitzt sich die Situation der Rentner nun dramatisch zu, vereinzelt drohen Kündigungen wegen säumiger Mietzahlungen.

Der Verkauf der Anteile an der Börse ist mit erheblichen Einbußen verbunden, die Aufnahme von Darlehen mit hohen Zinsen. Zudem wackelt auch die grundlegende Sicherheit der Investitionen trotz Schließungen. „Die eigentliche Gefahr von Wertverlusten kommt erst noch auf die Fonds und damit auf die Anleger zu“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lutz Tiedemann von KWAG Rechtsanwälte. „Etliche Anschlussvermietungen von gewerblichen Mieträumen sind nicht gesichert. Wenn Fondshäuser keine Nachmieter finden, könnte die Situation der Fonds noch unerquicklicher werden, da dann exorbitante Einnahmequellen wegbrechen werden.“

Die Fondshäuser sicherten den Anlegern die Bedienung der Auszahlungspläne zu, auch bei einer Rücknahmeaussetzung. An diese Zusicherungen sehen sich die Fonds nicht mehr gebunden. Begründet wird dies damit, dass die BaFin die Bedienung von Auszahlungsplänen bereits seit dem Jahr 2008 untersagt habe. „Diese Begründung wäre nachvollziehbar, wenn die BaFin dieses Gebot erst 2010 ausgesprochen hätte. Allerdings resultiert das Verbot aus dem Jahr 2008, welches die Fonds zum Zeitpunkt ihrer Zusicherungen kannten“, erläutert Tiedemann.

„Anleger sollten ihr finanzielles Schicksal selbst in die Hand nehmen“, so Tiedemann. Denn jedem Anleger steht die Chance offen, die ihm verwehrte Rentenzahlung gerichtlich zu erzwingen. „Wenn Anlegern eine Bedienung der Auszahlungspläne schriftlich zugesichert worden ist, liegen optimale Bedingungen vor.“ Dann greifen nämlich nicht die kurzen Verjährungsfristen des Investmentgesetzes.

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