KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: Zwischen fragwürdigen Sanierungskonzepten und wackligen Schiffsfonds - Anleger verunsichert durch Verhalten der Treuhandgesellschaften

08.12.2009

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

Hamburg/Bremen 08. Dezember 2009. Nach wie vor weht der Wind der Schifffahrtsbranche entgegen. Unrentable Auslastungen und zu wenige Aufträge lassen daher auch Fondsbesitzer die Krise spüren. Auf den ersten Blick scheinen greifende Sanierungskonzepte vonnöten, allerdings nicht auf Kosten der vielen Schiffsfondsbesitzer. Der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen – sind derzeit zwei besonders plakative Fälle bezüglich des Umgangs der Treuhandgesellschaften mit ihren Anlegern bekannt:

Nachdem nicht genügend Anleger bereit waren, Einlagen zur Sanierung des Fonds wieder einzuzahlen, versuchte die KÖNIG & CIE. Treuhand als Alternativplan durch Verkauf des Schiffes MS „AGAMAN“ bestehende Liquiditätsprobleme auszugleichen. Dies gelang allem Anschein nach nur teilweise. Trotz Veräußerung forderte die Gesellschaft die Fondszeichner auf, weitere finanzielle Mittel nachzuschießen, um offene Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft auszugleichen. Allerdings tritt die KÖNIG & CIE. Treuhand dabei „im Namen der Gläubiger“ quasi in Form eines Inkassounternehmens auf. Konkret benannt werden weder die Gläubiger noch die Höhe der Forderungen. Ob die Treuhand als Vertreterin der Anleger sich in dieser Weise als „Zahlstelle“ für nicht benannte Gläubiger ausgeben darf, ist äußerst zweifelhaft. „Fondszeichner sollten eine Zahlung der geforderten Einlagen daher juristisch genau überprüfen“, rät Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der KWAG.

Ein weiterer Fall bezieht sich auf die Geschehnisse rund um die VEGA Reederei und das Schiff „VEGA STOCKHOLM“. Während am 16. Oktober noch auf einer außerordentlich einberufenen Gesellschafterversammlung beschlossen wurde, den bestehenden drückenden Liquiditätsproblemen mittels Nachzahlungen bzw. Wiedereinzahlungen entgegenzutreten, ist es seitdem still geworden um die Treuhänder. Weder informierte diese bisher die Anleger über den Ausgang der Abstimmung mitsamt konkreten Nachzahlungsaufforderungen, noch ist sie telefonisch zu erreichen. Aus internen Quellen heißt es sogar, die Treuhand werde ausgewechselt oder habe „die Segel gestrichen“. Da die Treuhand mit jedem Gesellschafter individuell einen Treuhandvertrag abgeschlossen hat, ist dies juristisch sehr fragwürdig. Bereits zum Zeitpunkt der einberufenen Gesellschafterversammlung im Oktober gab es offenbar Kenntnis hinsichtlich des „geplanten Rückzugs“ der Treuhand, ohne dies den Anlegern im Zusammenhang mit der Abstimmung mitzuteilen. Ein klares Informationsdefizit, denn so mancher Anleger hätte sich in Kenntnis dieser Sachlage bei der ohnehin schon krisenhaften Gesamtsituation im Zusammenhang mit den Liquiditätsproblemen möglicherweise anders entschieden. Ob die gefassten Beschlüsse vor diesem Hintergrund des Protokolls der Gesellschafterversammlung somit wirksam sind, bleibt zu überprüfen.

Weitere Informationen unter www. kwag-recht.de

Für Rückfragen:

Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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