KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht: Beluga Shipping - Droht hier der Totalverlust für die Fondsanleger?

09.03.2011

Bremen, 8. März 2011. Die Beluga Shipping aus Bremen erlebt turbulente Zeiten: Nach der Übernahme der Geschäftsführung durch den Finanzinvestor Oaktree und dem Abgang des bisherigen Chefs Niels Stolberg droht jetzt laut aktuellen Medienberichten sogar die Insolvenz. Die hätte eklatante Folgen für Tausende Anleger der Schiffsfonds, über die Beluga ihre Schiffe finanziert. Dahinter stehen viele renommierte Emissionshäuser wie HCI, Elbe Emissionshaus, Ownership, Nordkontor und Bluewater Capital, die die Anlage in das aufstrebende und schier unangreifbare Unternehmen platzierten. Stolberg galt als eine Art „Genie“ und wurde von Medien und Politik geradezu gefeiert, was Anlegern die Investition erleichterte. Insgesamt wurde für Beluga durch 46 geschlossene Schiffsfonds bei etwa 15.000 Anlegern (geschätzte Zahl; Schätzbasis: 20.000 Euro pro Anleger) ein Volumen von etwa 314 Mio. Euro an Anlegergeldern eingesammelt.

Oaktree soll Banken und Schiffsfonds bereits aufgefordert haben, auf einen Teil ihrer Forderungen aus Krediten und ausstehenden Charterraten zu verzichten, andernfalls sei ein Insolvenzverfahren der Beluga nicht auszuschließen. Bei knapp zwei Dritteln der Beluga- Fonds sollen entweder Beluga Shipping selbst oder Tochtergesellschaften der Beluga die alleinigen Charterer sein. Ein teilweiser Verzicht der Fonds auf ihnen aus der Vergangenheit oder in der Zukunft zustehenden Chartereinnahmen würde somit voll auf die Anleger durchschlagen. Sollte es im Zusammenhang mit den Beluga-Problemen zu der Aufstellung von Sanierungskonzepten für alle oder einzelne Fonds kommen, so ist damit zu rechnen, dass von den Anlegern „frisches Geld“ eingefordert wird. Auch sogenannte „gewinnunabhängige Ausschüttungen“, die die Anleger möglicherweise in der Vergangenheit erhalten haben, könnten unter bestimmten Voraussetzungen bei den Anlegern rechtswirksam zurückgefordert werden.

Neben dem Vertrieb durch die klassischen Anbieter von Schiffsfonds erfolgte der Vertrieb der Fondsanteile auch durch ein Beluga-eigenes Unternehmen, die Blue Water Capital GmbH. Die Folgen dieser Verflechtung für den Anleger sind gegenwärtig noch nicht absehbar.

Inwieweit Anlegern beim Verkauf der Fondsanteile eventuell falsche und/oder unvollständige Informationen (auch über die Verflechtung Beluga/Blue Water Capital) gegeben wurden oder anderweitig mangelhafte Beratung stattfand, ist im Moment noch nicht abzusehen. Auch Spekulationen über mögliche Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen (so der Tägliche Hafenbericht vom 7. März 2011) lassen sich derzeit noch nicht bewerten. Neben Prospektfehlern können Falschberatungen zum Zeitpunkt des Verkaufs der Beteiligung durch Banken oder andere Vertriebsorganisationen zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.

KWAG vertritt bereits mehrere Tausend Anleger geschlossener Fonds und stellt sicher, dass die Gesellschafterrechte und mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter, den Vertrieb oder andere Personen sorgfältig (und in der Regel kostenlos) geprüft und dann auch erfolgversprechend geltend gemacht werden können.

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
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