KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens: Dresdner Bank verschweigt Anlegern Risiko der Lehman-Zertifikate
KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens
Bremen/Hamburg, 29.06.09. Vor sechs Tagen verurteilte das Hamburger Landgericht die
Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz für die Falschberatung eines Anlegers.
Insbesondere im Hinblick auf Zertifikate der insolventen US-amerikanischen Investmentbank
Lehman Brothers stellte sich heraus, dass Tausende Anleger von den beratenden deutschen
Banken schlecht oder gar nicht über deren Risiken aufgeklärt wurden. Die KWAG ermittelte
in diesem Zusammenhang, dass die Dresdner Bank Zertifikate emittiert hat, die sie
offensichtlich selbst für derart riskant hielt, dass für die Beschreibung der Risiken dieser
Wertpapiere in einem Nachtrag zu einem Basisprospekt Dutzende Seiten Papier erforderlich
sind.
„Uns liegt ein Dokument der Dresdner Bank AG aus Frankfurt vom 12.02.2007 über das
Dresdner Global Champion II Zertifikat vor, welches mit der Überschrift ‚Endgültige
Bedingungen’ versehen ist. Bei diesem Zertifikat handelt es sich um ein sogenanntes
Indexzertifikat. Das heißt, der Anleger wettet mit dem Kauf des Zertifikates auf den Verlauf
dreier Aktienindizes, in diesem Fall des Dow Jones Euro Stoxx 50, Nikkei 225 und S&P 500
Index. Wir haben bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass Zertifikate für Anleger
unüberschaubare Risiken bergen, da es sich bei den meisten Zertifikaten um Wetten auf
bestimmte Ereignisse handelt, die weder der Emittent noch die vermittelnde Bank und erst
recht nicht der Anleger vorhersagen können“, erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG.
Offensichtlich hat die Dresdner Bank die Risiken sehr wohl erkannt. Sie fertigte in der
Zentrale in Frankfurt einen entsprechenden Nachtrag, weil sie offensichtlich den
Basisprospekt hinsichtlich der dort enthaltenen Aussagen über das Lehman-Zertifikat für
nicht ausreichend hielt. Die Bank weist auf 41 Seiten auf nahezu alle Risiken hin, die im
Hinblick auf den Erwerb dieser Zertifikate bestehen. So wird beispielsweise ausgeführt:
„Aufgrund des spekulativen Charakters der Zertifikate sollten nur solche Finanzmittel
investiert werden, deren Verlust ein Investor im Hinblick auf seine
Gesamtvermögenssituation vertreten kann.“ Bemerkenswert ist, dass in nahezu allen der
Kanzlei KWAG bekannten Fällen keine Verkaufsunterlagen, Werbeflyer, Emissionsprospekte oder der hier beschriebene Nachtrag ausgehändigt wurden. Nach
Auffassung von Rechtsanwalt Ahrens dürfte das Vorhandensein dieses Nachtrages den
Anlegern, die das Zertifikat erworben haben und denen vor der Zeichnung weder ein solcher
Nachtrag überreicht wurde noch mündlich derartige Informationen gegeben wurden, sehr
gute Chancen einräumen, die Falschberatung nachzuweisen. In diesem Zusammenhang
erklärt Rechtsanwalt Ahrens, dass alle Zertifikats-Inhaber Schadensersatzsprüche
gegenüber der vermittelnden Bank geltend machen können, sofern sie den Beweis
erbringen, nicht anleger- und anlagegerecht beraten worden zu sein.
Der Nachtrag bezieht sich zwar ausdrücklich auf das Dresdner Global Champion II Zertifikat,
ist aber im Hinblick auf die beschriebenen Risiken zu großen Teilen auf alle Indexzertifikate
übertragbar. Dieses Papier zeigt, welche Risiken in dem Erwerb von Zertifikaten liegen.
„Insbesondere wird deutlich, dass sich derartige Finanzprodukte nur für den versierten
Anleger eignen und nicht für jemanden, der zuvor ausschließlich Kapitalanlagen besaß, bei
denen der Kapitalerhalt im Vordergrund stand oder der nur in sichere Anlagen investieren
wollte“, erklärt Ahrens.
Auch die Bundesaufsicht für Finanzen (BaFin) bestätigt nunmehr, dass es sich bei dem oft
verkauften Lehman-Zertifikat „Global Champion Zertifikat“ (WKN A0MJHE) um eine
unsichere Anlage handelt. Dieses Zertifikat ist weitgehend „baugleich“ mit dem Dresdner-
Bank-Produkt. Als Petenten wandten sich nun Mandanten der Kanzlei KWAG an den
Deutschen Bundestag. Zu der Beschwerde gegen die Dresdner Bank AG nahm die BaFin
mit Schreiben vom 05.02.2009 Stellung und äußerte sich zu dem Zertifikat wie folgt:
… „Bei dem fraglichen ‚Global Champion Zertifikat’ handelte es sich um eine Anlage, die aufgrund
ihrer Ausgestaltung während der Laufzeit dem Risiko nicht unerheblicher Kursschwankungen unterlag
und deren Rückzahlungen bei einer für den Anleger ungünstigen Entwicklung der Aktienmärkte auch
unterhalb des Nennbetrages möglich war. Den Petenten ist daher darin zuzustimmen, dass diese
Anlage nicht als besonders sicher hatte angepriesen werden dürfen.“
Die Rechtsanwälte der KWAG sehen sich durch diese Aussage in ihrer eigenen Auffassung
bestätigt. Die Erfolgsaussichten in den Verfahren um dieses Zertifikat dürften sich damit
deutlich verbessert haben. KWAG vertritt mehr als fünfhundert geschädigte Zertifikate-
Anleger, nicht nur solche der „Lehman Brothers“.
„Angesichts der uns vorliegenden Unterlagen dürfte im Hinblick auf die von der
Bundesregierung beabsichtigten Gesetzesänderungen bei der Beweislastverteilung in
Zukunft der Beweis, richtig beraten zu haben, durch die Bank nur noch schwerlich zu führen
sein. Das Papier zeigt aber auch deutlich, dass richtige Beratung möglich ist. Man muss sie
den Anlegern gegenüber nur praktizieren“, erläutert Ahrens abschließend.
Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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