KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens: Dresdner Bank verschweigt Anlegern Risiko der Lehman-Zertifikate

29.06.2009

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens

Bremen/Hamburg, 29.06.09. Vor sechs Tagen verurteilte das Hamburger Landgericht die

Sparkasse zur Zahlung von Schadensersatz für die Falschberatung eines Anlegers.

Insbesondere im Hinblick auf Zertifikate der insolventen US-amerikanischen Investmentbank

Lehman Brothers stellte sich heraus, dass Tausende Anleger von den beratenden deutschen

Banken schlecht oder gar nicht über deren Risiken aufgeklärt wurden. Die KWAG ermittelte

in diesem Zusammenhang, dass die Dresdner Bank Zertifikate emittiert hat, die sie

offensichtlich selbst für derart riskant hielt, dass für die Beschreibung der Risiken dieser

Wertpapiere in einem Nachtrag zu einem Basisprospekt Dutzende Seiten Papier erforderlich

sind.

„Uns liegt ein Dokument der Dresdner Bank AG aus Frankfurt vom 12.02.2007 über das

Dresdner Global Champion II Zertifikat vor, welches mit der Überschrift ‚Endgültige

Bedingungen’ versehen ist. Bei diesem Zertifikat handelt es sich um ein sogenanntes

Indexzertifikat. Das heißt, der Anleger wettet mit dem Kauf des Zertifikates auf den Verlauf

dreier Aktienindizes, in diesem Fall des Dow Jones Euro Stoxx 50, Nikkei 225 und S&P 500

Index. Wir haben bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass Zertifikate für Anleger

unüberschaubare Risiken bergen, da es sich bei den meisten Zertifikaten um Wetten auf

bestimmte Ereignisse handelt, die weder der Emittent noch die vermittelnde Bank und erst

recht nicht der Anleger vorhersagen können“, erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für

Bank- und Kapitalmarktrecht bei der KWAG.

Offensichtlich hat die Dresdner Bank die Risiken sehr wohl erkannt. Sie fertigte in der

Zentrale in Frankfurt einen entsprechenden Nachtrag, weil sie offensichtlich den

Basisprospekt hinsichtlich der dort enthaltenen Aussagen über das Lehman-Zertifikat für

nicht ausreichend hielt. Die Bank weist auf 41 Seiten auf nahezu alle Risiken hin, die im

Hinblick auf den Erwerb dieser Zertifikate bestehen. So wird beispielsweise ausgeführt:

„Aufgrund des spekulativen Charakters der Zertifikate sollten nur solche Finanzmittel

investiert werden, deren Verlust ein Investor im Hinblick auf seine

Gesamtvermögenssituation vertreten kann.“ Bemerkenswert ist, dass in nahezu allen der

Kanzlei KWAG bekannten Fällen keine Verkaufsunterlagen, Werbeflyer, Emissionsprospekte oder der hier beschriebene Nachtrag ausgehändigt wurden. Nach

Auffassung von Rechtsanwalt Ahrens dürfte das Vorhandensein dieses Nachtrages den

Anlegern, die das Zertifikat erworben haben und denen vor der Zeichnung weder ein solcher

Nachtrag überreicht wurde noch mündlich derartige Informationen gegeben wurden, sehr

gute Chancen einräumen, die Falschberatung nachzuweisen. In diesem Zusammenhang

erklärt Rechtsanwalt Ahrens, dass alle Zertifikats-Inhaber Schadensersatzsprüche

gegenüber der vermittelnden Bank geltend machen können, sofern sie den Beweis

erbringen, nicht anleger- und anlagegerecht beraten worden zu sein.

Der Nachtrag bezieht sich zwar ausdrücklich auf das Dresdner Global Champion II Zertifikat,

ist aber im Hinblick auf die beschriebenen Risiken zu großen Teilen auf alle Indexzertifikate

übertragbar. Dieses Papier zeigt, welche Risiken in dem Erwerb von Zertifikaten liegen.

„Insbesondere wird deutlich, dass sich derartige Finanzprodukte nur für den versierten

Anleger eignen und nicht für jemanden, der zuvor ausschließlich Kapitalanlagen besaß, bei

denen der Kapitalerhalt im Vordergrund stand oder der nur in sichere Anlagen investieren

wollte“, erklärt Ahrens.

Auch die Bundesaufsicht für Finanzen (BaFin) bestätigt nunmehr, dass es sich bei dem oft

verkauften Lehman-Zertifikat „Global Champion Zertifikat“ (WKN A0MJHE) um eine

unsichere Anlage handelt. Dieses Zertifikat ist weitgehend „baugleich“ mit dem Dresdner-

Bank-Produkt. Als Petenten wandten sich nun Mandanten der Kanzlei KWAG an den

Deutschen Bundestag. Zu der Beschwerde gegen die Dresdner Bank AG nahm die BaFin

mit Schreiben vom 05.02.2009 Stellung und äußerte sich zu dem Zertifikat wie folgt:

… „Bei dem fraglichen ‚Global Champion Zertifikat’ handelte es sich um eine Anlage, die aufgrund

ihrer Ausgestaltung während der Laufzeit dem Risiko nicht unerheblicher Kursschwankungen unterlag

und deren Rückzahlungen bei einer für den Anleger ungünstigen Entwicklung der Aktienmärkte auch

unterhalb des Nennbetrages möglich war. Den Petenten ist daher darin zuzustimmen, dass diese

Anlage nicht als besonders sicher hatte angepriesen werden dürfen.“

Die Rechtsanwälte der KWAG sehen sich durch diese Aussage in ihrer eigenen Auffassung

bestätigt. Die Erfolgsaussichten in den Verfahren um dieses Zertifikat dürften sich damit

deutlich verbessert haben. KWAG vertritt mehr als fünfhundert geschädigte Zertifikate-

Anleger, nicht nur solche der „Lehman Brothers“.

„Angesichts der uns vorliegenden Unterlagen dürfte im Hinblick auf die von der

Bundesregierung beabsichtigten Gesetzesänderungen bei der Beweislastverteilung in

Zukunft der Beweis, richtig beraten zu haben, durch die Bank nur noch schwerlich zu führen

sein. Das Papier zeigt aber auch deutlich, dass richtige Beratung möglich ist. Man muss sie

den Anlegern gegenüber nur praktizieren“, erläutert Ahrens abschließend.

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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