KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens: HypoVereinsbank kündigt Darlehen der Anleger
KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens
Hamburg/Bremen, 11. Januar 2008. Neues Ungemach für alle Anleger des VIP
Medienfonds 4. Das Konzept dieses Fonds sah vor, dass die Anleger rund 45% der
gezeichneten Summe zwangsweise durch ein Darlehen der HypoVereinsbank
finanzieren mussten. Dieses Darlehen nebst Zinsen sollte am Ende der
Fondslaufzeit im Jahre 2014 durch die Ausschüttung der Fondsgesellschaft getilgt
werden.
Nachdem die Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4 Anfang Dezember
2007 beschlossen hatte, im Jahr 2007 keine Austauschproduktionen noch in diesem
Jahr für die abgebrochene Filmprojekte „Grimply Brothers“, „Informer“ und „Black
Water Transit“ vorzunehmen, hat die HypoVereinsbank nunmehr anteilig die
Darlehen der Gesellschafter in Höhe der auf die nicht verwirklichten Filmprojekte
entfallenden Beträge gekündigt.
Nach der vertraglichen Konstruktion dieses Filmfonds ist die HypoVereinsbank nun
aber gleichzeitig verpflichtet, vorzeitig die Gelder aus der von ihr übernommenen
Schuldübernahme an die Fondsgesellschaft auszuzahlen, die für die abgebrochenen
Projekte bei ihr eingezahlt worden sind. So teilt es auch die HypoVereinsbank in
ihrem Schreiben vom 8. Januar 2008 den einzelnen Anlegern mit.
Von besonderer Bedeutung hierbei ist, dass genau die Zahlungsströme zwischen
den einzelnen Beteiligten Gegenstand des Strafverfahrens gegen Herrn Andreas
Schmid und der steuerrechtlichen Beurteilung der Fondsgesellschaft gewesen sind.
Nach Darstellung der Fondsinitiatoren sollen die Gelder für die Schuldübernahme
der HypoVereinsbank von dem jeweiligen Lizenznehmer eingezahlt worden sein. Bei
einem Abbruch dieser Filmprojekte wäre damit nun eine Zahlung der
HypoVereinsbank zurück an den Lizenznehmer zu erwarten, von dem angeblich
diese Gelder eingezahlt worden sind. Die HypoVereinsbank schreibt aber selbst:
„Nach der uns von der Fondsgesellschaft gemäß der vertraglichen Regelung
übermittelten Erklärung sind wir im Rahmen der Schuldübernahmeverträge
verpflichtet, die im Hinblick auf diese drei Projekte fällig werdenden
Zahlungen an die Fondsgesellschaft auszuzahlen.“
Für den Anleger ist dies in der jetzigen Situation sogar von Vorteil:
Darlehensrückzahlungspflichten des Anlegers gegenüber der HypoVereinsbank und
Auszahlungen der Fondsgesellschaft an den Anleger könnten miteinander
verrechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich so im Ergebnis keine
Zahlungspflicht des Anlegers.
Rechtsanwalt Gieschen: “Stellt man Einzahlungen des Anlegers und Auszahlungen
des Fonds gegenüber, so ergibt sich hier isoliert sogar ein Zinsvorteil des Anlegers
von rund 3.400€ bei einer Beteiligung von 100.000€. Dem Anleger würden unter dem
Strich nun rund 39.000€ zufliessen statt rund 35.500€ bei prospektgemäßer Laufzeit
bis 2014.“
Allerdings gibt es auch ein erhebliches Risiko für den Anleger. Eine jetzige
„Ausschüttung“ der Fondsgesellschaft um den Teilbetrag der Darlehenskündigung
damit zu verrechnen würde bedeuten, dass die Beteiligungssumme des Anlegers
nicht mehr voll eingezahlt ist. Ihn trifft dann eine Nachschusspflicht in gleicher Höhe.
Gieschen weiter: „Wir prüfen zur Zeit, ob die Vorschriften zur Kündigung in dem
Darlehensvertrag mit der HypoVereinsbank einer AGB-rechtlichen Kontrolle
standhalten. Hieran haben wir erhebliche Zweifel. Allerdings verwirklicht sich hier
jetzt auch ein weiteres Risiko der Anlage, auf das bei der Vermittlung u.a. durch die
Commerzbank die Anleger nicht hingewiesen worden sind. Dieses
‚Sonderkündigungsrecht’ der HypoVereinsbank mit seinen weitreichenden
gesellschaftsrechtlichen Folgen für die Kommanditisten ist in keinem der uns
bekannten Fälle Gegenstand der Beratung durch die Commerzbank gewesen.“
Besondere Aufmerksamkeit widmet KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen dem
Schreiben vom 8. Januar 2008 im Hinblick auf die Begründung der Teilkündigung:
Die HypoVereinsbank erklärt, die Fondsgesellschaft habe sie darüber informiert, die
Filmprojekte „Grimply Brothers“, „Informer“ und „Black Water Transit“ nicht mehr zu
verwirklichen. Kurzfristig könnten auch keine Austauschproduktionen
vorgenommen werden.
Hiervon kann allerdings nach der Beschlusslage der Gesellschafterversammlungen
keine Rede sein. Die Gesellschafterversammlung hatte lediglich darüber zu
befinden, ob Gelder in bestimmte, von der Fondsgeschäftsführung auf der
Gesellschafterversammlung vorgestellte Filmprojekte investiert werden sollte. Diese
Investition war nach dem Willen der Gesellschafterversammlung von der
Zustimmung des neugewählten Anlegerbeirates abhängig gemacht worden. Der
Anlegerbeirat hatte dieser Investition keine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Es
besteht damit aber nach wie vor die Möglichkeit, diese Gelder in andere Filmprojekte
zu investieren. Die Fondsgeschäftsführung hatte auf der Gesellschafterversammlung
noch versucht, die Anleger damit unter Druck zu setzen, dass
1. angeblich eine Investition der Gelder noch in 2007 erfolgen müsse und
2. bei der Nichtinvestition ein weiterer Schaden von 9 – 18 Millionen Euro durch
Forderung der HypoVereinsbank auf die Anleger zukommen werde.
Von beiden Punkten ist in dem Schreiben der HypoVereinsbank vom 8. Januar 2008
keine Rede mehr.
KWAG Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, dessen Kanzlei inzwischen fast 1.000
Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 vertritt:
„Das Schreiben der HypoVereinsbank vom 8. Januar 2008 beweist, dass die
Geschäftsführung auf den Gesellschafterversammlungen mit unredlichen
Mitteln versucht hat, die Entscheidung der Anleger gegen eine Investition
unter Zeitdruck noch im Jahr 2007 zu beeinflussen. Tatsächlich wäre eine
Investition in Austauschprojekte auch im Jahre 2008 möglich, von
angeblichen weiteren Schadenersatzforderungen der HypoVereinsbank in
Höhe von 9 – 18 Millionen Euro, wie von der Geschäftsführung noch im
Dezember 2007 behauptet, ist in dem Schreiben keine Rede mehr.“