KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens: HypoVereinsbank kündigt Darlehen der Anleger

14.01.2008

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens

Hamburg/Bremen, 11. Januar 2008. Neues Ungemach für alle Anleger des VIP

Medienfonds 4. Das Konzept dieses Fonds sah vor, dass die Anleger rund 45% der

gezeichneten Summe zwangsweise durch ein Darlehen der HypoVereinsbank

finanzieren mussten. Dieses Darlehen nebst Zinsen sollte am Ende der

Fondslaufzeit im Jahre 2014 durch die Ausschüttung der Fondsgesellschaft getilgt

werden.

Nachdem die Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4 Anfang Dezember

2007 beschlossen hatte, im Jahr 2007 keine Austauschproduktionen noch in diesem

Jahr für die abgebrochene Filmprojekte „Grimply Brothers“, „Informer“ und „Black

Water Transit“ vorzunehmen, hat die HypoVereinsbank nunmehr anteilig die

Darlehen der Gesellschafter in Höhe der auf die nicht verwirklichten Filmprojekte

entfallenden Beträge gekündigt.

Nach der vertraglichen Konstruktion dieses Filmfonds ist die HypoVereinsbank nun

aber gleichzeitig verpflichtet, vorzeitig die Gelder aus der von ihr übernommenen

Schuldübernahme an die Fondsgesellschaft auszuzahlen, die für die abgebrochenen

Projekte bei ihr eingezahlt worden sind. So teilt es auch die HypoVereinsbank in

ihrem Schreiben vom 8. Januar 2008 den einzelnen Anlegern mit.

Von besonderer Bedeutung hierbei ist, dass genau die Zahlungsströme zwischen

den einzelnen Beteiligten Gegenstand des Strafverfahrens gegen Herrn Andreas

Schmid und der steuerrechtlichen Beurteilung der Fondsgesellschaft gewesen sind.

Nach Darstellung der Fondsinitiatoren sollen die Gelder für die Schuldübernahme

der HypoVereinsbank von dem jeweiligen Lizenznehmer eingezahlt worden sein. Bei

einem Abbruch dieser Filmprojekte wäre damit nun eine Zahlung der

HypoVereinsbank zurück an den Lizenznehmer zu erwarten, von dem angeblich

diese Gelder eingezahlt worden sind. Die HypoVereinsbank schreibt aber selbst:

„Nach der uns von der Fondsgesellschaft gemäß der vertraglichen Regelung

übermittelten Erklärung sind wir im Rahmen der Schuldübernahmeverträge

verpflichtet, die im Hinblick auf diese drei Projekte fällig werdenden

Zahlungen an die Fondsgesellschaft auszuzahlen.“

Für den Anleger ist dies in der jetzigen Situation sogar von Vorteil:

Darlehensrückzahlungspflichten des Anlegers gegenüber der HypoVereinsbank und

Auszahlungen der Fondsgesellschaft an den Anleger könnten miteinander

verrechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich so im Ergebnis keine

Zahlungspflicht des Anlegers.

Rechtsanwalt Gieschen: “Stellt man Einzahlungen des Anlegers und Auszahlungen

des Fonds gegenüber, so ergibt sich hier isoliert sogar ein Zinsvorteil des Anlegers

von rund 3.400€ bei einer Beteiligung von 100.000€. Dem Anleger würden unter dem

Strich nun rund 39.000€ zufliessen statt rund 35.500€ bei prospektgemäßer Laufzeit

bis 2014.“

Allerdings gibt es auch ein erhebliches Risiko für den Anleger. Eine jetzige

„Ausschüttung“ der Fondsgesellschaft um den Teilbetrag der Darlehenskündigung

damit zu verrechnen würde bedeuten, dass die Beteiligungssumme des Anlegers

nicht mehr voll eingezahlt ist. Ihn trifft dann eine Nachschusspflicht in gleicher Höhe.

Gieschen weiter: „Wir prüfen zur Zeit, ob die Vorschriften zur Kündigung in dem

Darlehensvertrag mit der HypoVereinsbank einer AGB-rechtlichen Kontrolle

standhalten. Hieran haben wir erhebliche Zweifel. Allerdings verwirklicht sich hier

jetzt auch ein weiteres Risiko der Anlage, auf das bei der Vermittlung u.a. durch die

Commerzbank die Anleger nicht hingewiesen worden sind. Dieses

‚Sonderkündigungsrecht’ der HypoVereinsbank mit seinen weitreichenden

gesellschaftsrechtlichen Folgen für die Kommanditisten ist in keinem der uns

bekannten Fälle Gegenstand der Beratung durch die Commerzbank gewesen.“

Besondere Aufmerksamkeit widmet KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen dem

Schreiben vom 8. Januar 2008 im Hinblick auf die Begründung der Teilkündigung:

Die HypoVereinsbank erklärt, die Fondsgesellschaft habe sie darüber informiert, die

Filmprojekte „Grimply Brothers“, „Informer“ und „Black Water Transit“ nicht mehr zu

verwirklichen. Kurzfristig könnten auch keine Austauschproduktionen

vorgenommen werden.

Hiervon kann allerdings nach der Beschlusslage der Gesellschafterversammlungen

keine Rede sein. Die Gesellschafterversammlung hatte lediglich darüber zu

befinden, ob Gelder in bestimmte, von der Fondsgeschäftsführung auf der

Gesellschafterversammlung vorgestellte Filmprojekte investiert werden sollte. Diese

Investition war nach dem Willen der Gesellschafterversammlung von der

Zustimmung des neugewählten Anlegerbeirates abhängig gemacht worden. Der

Anlegerbeirat hatte dieser Investition keine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Es

besteht damit aber nach wie vor die Möglichkeit, diese Gelder in andere Filmprojekte

zu investieren. Die Fondsgeschäftsführung hatte auf der Gesellschafterversammlung

noch versucht, die Anleger damit unter Druck zu setzen, dass

1. angeblich eine Investition der Gelder noch in 2007 erfolgen müsse und

2. bei der Nichtinvestition ein weiterer Schaden von 9 – 18 Millionen Euro durch

Forderung der HypoVereinsbank auf die Anleger zukommen werde.

Von beiden Punkten ist in dem Schreiben der HypoVereinsbank vom 8. Januar 2008

keine Rede mehr.

KWAG Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, dessen Kanzlei inzwischen fast 1.000

Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 vertritt:

„Das Schreiben der HypoVereinsbank vom 8. Januar 2008 beweist, dass die

Geschäftsführung auf den Gesellschafterversammlungen mit unredlichen

Mitteln versucht hat, die Entscheidung der Anleger gegen eine Investition

unter Zeitdruck noch im Jahr 2007 zu beeinflussen. Tatsächlich wäre eine

Investition in Austauschprojekte auch im Jahre 2008 möglich, von

angeblichen weiteren Schadenersatzforderungen der HypoVereinsbank in

Höhe von 9 – 18 Millionen Euro, wie von der Geschäftsführung noch im

Dezember 2007 behauptet, ist in dem Schreiben keine Rede mehr.“

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell