KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens: VIP Medienfonds - Abadi Übernahmeangebot nach Modifikation diskussionswürdig

13.03.2008

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens

Bremen, Hamburg, 12. März 2008: Der Kanzlei KWAG Rechtsanwälte in Bremen

liegt eine schriftliche Bestätigung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Abadi

Gruppe vor, aus der sich ergibt, dass das Kaufangebot von Abadi bezüglich. der

VIP Anteile nicht zwingend eine Übertragung der Schadenersatzansprüche der

Anleger gegen die beteiligten Banken und Fondsinitiatoren bedingt. Nach dieser

auf Veranlassung von KWAG Rechtsanwälte verfassten schriftlichen Erläuterung

des Übernahmeangebotes ergibt sich nun für alle Anleger des VIP Medienfonds 4

die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Anteile an dem Fonds

gemäß des vorliegenden schriftlichen Angebots an die Abadi Gruppe zu

veräußern und gleichzeitig ihre Schadenersatzansprüche zu behalten. KWAGRechtsanwalt

Jens-Peter Gieschen: „Mit dieser Klarstellung wird das Angebot der

Abadi Gruppe insbesondere für Anleger, die nicht rechtsschutzversichert sind, und

für die, die aufgrund der Steuernachforderungen Liquiditätsbedarf haben,

durchaus interessant.“ RA Gieschen weiter: „Wir diskutieren zur Zeit mit den

Bevollmächtigten der Abadi Gruppe die rechtlichen Konstellationen, die

eingehalten werden müssen, damit die Schadenersatzansprüche bei den Anlegern

verbleiben, gleichzeitig aber der Gesellschaftsanteil auf die Abadi Gruppe gegen

entsprechende Zahlung übertragen werden kann. Wir sind zuversichtlich, hier

kurzfristig eine Lösung anbieten zu können, mit denen der Anleger auf der einen

Seite jetzt Liquidität in die Hand bekommt und gleichzeitig nicht auf seine

Schadenersatzansprüche verzichten muss.“

Bevor Anleger das Abadi Angebot durch die vorbereitete schriftliche Erklärung

annehmen, sollten sie dringend Rechtsrat einholen, da mit einer unbedingten

Unterzeichnung des Angebotes in der jetzigen Form durchaus nach wie vor der

Verlust der Schadenersatzansprüche droht beziehungsweise deren Durchsetzung

erheblich erschwert werden kann. Dazu RA Gieschen weiter: „Wir haben von

Anfang an gesagt, dass das Positive an dem Angebot ist, dass nunmehr erstmals

auch von dritter Seite die wirtschaftlichen Zahlen des Fonds und insbesondere die

Höhe der Schlusszahlung im Jahre 2014 realistisch dargestellt werden. Ob das

Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist, muss jeder Anleger für sich selbst entscheiden.

Vor dem Hintergrund, dass die Anleger nunmehr ihre Schadenersatzansprüche

behalten und noch durchsetzen können, ist es aber zumindest ein

diskussionswürdiges Angebot, das man nicht einfach vom Tisch wischen kann.“

KWAG Rechtsanwälte vertreten inzwischen annährend 1000 Anleger der VIP

Fonds 3 und 4 und haben bereits zahlreiche Klagen gegen die Commerzbank und

die HypoVereinsbank erstinstanzlich gewonnen. Einige dieser Urteile sind

inzwischen rechtskräftig.

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens

Jens-Peter Gieschen

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft

Lise-Meitner-Straße 2

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Tel. 0421 5209 480

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