KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens: VIP Medienfonds - Abadi Übernahmeangebot nach Modifikation diskussionswürdig
KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens
Bremen, Hamburg, 12. März 2008: Der Kanzlei KWAG Rechtsanwälte in Bremen
liegt eine schriftliche Bestätigung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Abadi
Gruppe vor, aus der sich ergibt, dass das Kaufangebot von Abadi bezüglich. der
VIP Anteile nicht zwingend eine Übertragung der Schadenersatzansprüche der
Anleger gegen die beteiligten Banken und Fondsinitiatoren bedingt. Nach dieser
auf Veranlassung von KWAG Rechtsanwälte verfassten schriftlichen Erläuterung
des Übernahmeangebotes ergibt sich nun für alle Anleger des VIP Medienfonds 4
die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Anteile an dem Fonds
gemäß des vorliegenden schriftlichen Angebots an die Abadi Gruppe zu
veräußern und gleichzeitig ihre Schadenersatzansprüche zu behalten. KWAGRechtsanwalt
Jens-Peter Gieschen: „Mit dieser Klarstellung wird das Angebot der
Abadi Gruppe insbesondere für Anleger, die nicht rechtsschutzversichert sind, und
für die, die aufgrund der Steuernachforderungen Liquiditätsbedarf haben,
durchaus interessant.“ RA Gieschen weiter: „Wir diskutieren zur Zeit mit den
Bevollmächtigten der Abadi Gruppe die rechtlichen Konstellationen, die
eingehalten werden müssen, damit die Schadenersatzansprüche bei den Anlegern
verbleiben, gleichzeitig aber der Gesellschaftsanteil auf die Abadi Gruppe gegen
entsprechende Zahlung übertragen werden kann. Wir sind zuversichtlich, hier
kurzfristig eine Lösung anbieten zu können, mit denen der Anleger auf der einen
Seite jetzt Liquidität in die Hand bekommt und gleichzeitig nicht auf seine
Schadenersatzansprüche verzichten muss.“
Bevor Anleger das Abadi Angebot durch die vorbereitete schriftliche Erklärung
annehmen, sollten sie dringend Rechtsrat einholen, da mit einer unbedingten
Unterzeichnung des Angebotes in der jetzigen Form durchaus nach wie vor der
Verlust der Schadenersatzansprüche droht beziehungsweise deren Durchsetzung
erheblich erschwert werden kann. Dazu RA Gieschen weiter: „Wir haben von
Anfang an gesagt, dass das Positive an dem Angebot ist, dass nunmehr erstmals
auch von dritter Seite die wirtschaftlichen Zahlen des Fonds und insbesondere die
Höhe der Schlusszahlung im Jahre 2014 realistisch dargestellt werden. Ob das
Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist, muss jeder Anleger für sich selbst entscheiden.
Vor dem Hintergrund, dass die Anleger nunmehr ihre Schadenersatzansprüche
behalten und noch durchsetzen können, ist es aber zumindest ein
diskussionswürdiges Angebot, das man nicht einfach vom Tisch wischen kann.“
KWAG Rechtsanwälte vertreten inzwischen annährend 1000 Anleger der VIP
Fonds 3 und 4 und haben bereits zahlreiche Klagen gegen die Commerzbank und
die HypoVereinsbank erstinstanzlich gewonnen. Einige dieser Urteile sind
inzwischen rechtskräftig.
Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens
Jens-Peter Gieschen
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