KWAG: Liquidität nicht gesichert – 8.000 deutschen Anlegern droht Totalverlust

31.08.2011

BAC Life Trust Fonds: Neues von der ordentlichen Gesellschafterversammlung aus Berlin: LTAP nicht mehr Eigentümer der Policen/Rückkaufsrecht läuft am 31.08.2011 aus

Berlin/Hamburg/Bremen, 30. August 2011. In Berlin finden aktuell vom 30. bis zum 31. August die ordentlichen Gesellschafterversammlungen der Life Trust Fonds von Berlin Atlantic Capital (BAC) statt. Neueste Entwicklungen bestätigen den drohenden Totalverlust für die Anleger: Heute ist bekannt geworden, dass LTAP nicht mehr Eigentümer der dort gebündelten Policen ist. Demnach hat BAC ab dem 01.09.2011 keinen Einfluss mehr auf die im Life Trust Asset Pool (LTAP) gebündelten Policen, ein exklusives Rückkaufsrecht verfällt bereits morgen, am 31.08.2011. Danach kann BAC nur noch im freien Marktverkehr auf die Policen zurückgreifen, jedoch zu komplett anderen Bedingungen. Im Life Trust Fonds sind nur noch wenige Policen vorhanden, die in liquide Mittel umgewandelt werden können, andere Finanzierungsmöglichkeiten liegen in weiter Ferne. So spricht das Fondsmanagement in Berlin von einer Refinanzierung im Oktober. „Wir glauben nicht, dass es hier zu einer Lösung kommt, sondern raten allen Anlegern, schnellstmöglich zu prüfen, ob es Fehler beim Vertrieb der Life Trust Fonds gab. Erfahrungsgemäß haben Banken und unabhängige Finanzberater bei Beratungen handwerkliche Fehler gemacht. Diese können zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen“, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG und für Mandanten vor Ort in Berlin. Exemplarisch sind dabei das fehlerhafte Herausstellen der Sicherheit der Anlage, mangelnde rechtzeitige Prospektübergabe und das Verschweigen von Provisionen zu nennen.

Das Fondsmanagement bestätigte, dass den Anlegern von BAC der Verlust ihrer Einlagen droht. Gründe hierfür sind im Wesentlichen nicht rechtzeitig eingeplante Prämienzahlungen und eine sehr hohe Fremdfinanzierungsquote der Fonds.

Die Lebensversicherungspolicen von BAC sind im LTAP gebündelt. 2008 hat LTAP einen Kredit in Höhe von 225 Millionen US-Dollar bei der Wachovia Corporation aufgenommen, welche Ende 2008 komplett durch die Wells Fargo (ein US-amerikanisches Finanzdienstleistungsunternehmen mit Firmensitz in San Francisco) übernommen wurde. Mit diesem Kredit wollte die LTAP ihr Policenportfolio auf 1.000 Versicherungspolicen aufstocken. Das gelang allerdings nicht wie vorgesehen. Die Versicherungsnehmer sind nicht wie prognostiziert, sondern später gestorben. Deshalb konnten die aufgenommenen Kredite nicht bedient werden.

Nachdem LTAP im Jahr 2008 in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, wollte BAC über das Chapter-11-Verfahren Zeit gewinnen, um über weitere Zwischenfinanzierungen verhandeln zu können. Das US-Gericht lehnte den Antrag jedoch im Februar 2011 ab. Allerdings war Wells Fargo bereit, sich bis Ende August 2011 still zu verhalten. Diese Frist läuft morgen ab.

„Sollte bis morgen keine Lösung gefunden worden sein, könnte Wells Fargo alle Policen jedem besseren Bieter verkaufen, um noch einen Teil seiner gewährten Darlehen zurückzubekommen. Als Folge könnten die Lebensversicherungsfonds ohne Policen dastehen und hätten kein eigenes Kapital mehr – ein Totalverlust könnte die Konsequenz sein“, so Tiedemann.

Auch eine mangelnde Plausibiltätsprüfung seitens der Anlageberater kann zu Schadensersatzansprüchen führen, wie der BGH im Februar 2011 wiederholt entschied (BGH, Urteil vom 17.02.2011 –III ZR 144/10). „Anlageberater müssen sich zum Beispiel die Frage gefallen lassen, warum sie etwa nicht darauf hinwiesen, weshalb die durchschnittliche Laufzeit der Policen mit 106 Monaten deutlich länger ist als die prognostizierten Laufzeiten der Life-Trust-Beteiligungen. Von Hinweisen über die hohe Fremdfinanzierung und deren Risiko und die exorbitanten Prämienzahlungen ganz zu schweigen“, so Tiedemann abschließend.

Aktuelle Urteile und Nachrichten der KWAG auch unter twitter.com/KWAG_Recht und www.KWAG-Recht.de sowie weitere Neuigkeiten unter www.facebook.com/pages/KWAG-Rechtsanwälte/152923241431950. Fondsanleger informieren sich über Ausstiegsmöglichkeiten unter www.xing.com/net/fondsanleger.

Für Rückfragen:

Lutz Tiedemann
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2-4
20354 Hamburg
Tel: 040/ 226 399 50
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