KWAG·Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens Rechtsanwälte in Partnerschaft: VIP-Gesellschafterversammlungen überraschend abgesagt Anwälte vermuten Einflussnahme des inhaftierten Initiators
KWAG·Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens Rechtsanwälte in Partnerschaft
Bremen / Hamburg / München. Die für Montag und Dienstag (24. 9. / 25. 9. )
angesetzten Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds sind
überraschend abgesagt worden. Das teilte die auf Kapitalanlagerecht
spezialisierte Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg mit. Rechtsanwalt Jens-
Peter Gieschen vermutet dahinter eine massive Einflussnahme des in
Untersuchungshaft sitzenden Fondsinitiators Andreas Schmid: „Anscheinend hat
Schmid den Beirat zur kurzfristigen Absage gedrängt, um zu verhindern, dass
durch Neuwahlen sein Einfluss auf die jetzige Fondsgeschäftsführung schwindet.“
Nach Angaben von Gieschen soll Schmid in der Haftanstalt tatsächlich vom
Fondsbeirat besucht worden sein: „Offizieller Grund der Absage soll ein angeblich
noch nicht testiert vorliegender Jahresabschluss sein.“ Insider berichten über
einen Machtkampf zwischen Schmid und der amtierenden
Fondsgeschäftsführung.
Auf der geplanten Versammlung hätten unter anderem Beschlüsse zu personellen
Neubesetzungen und zu unternehmerischen Entscheidungen zur Zukunft der in
Schieflage geratenen Medienfonds getroffen werden sollen. Fondsinitiator
Andreas Schmid steht seit dem Frühjahr zusammen mit einem Ex-Geschäftsführer
in einem der größten Steuerhinterziehungsverfahren Deutschlands in München vor
Gericht. Er sitzt seit September 2005 in Untersuchungshaft. Die
Staatsanwaltschaft wirft ihm obendrein Untreue vor.
Rechtsanwalt Gieschen: „Die Konstruktion quasi eines ‚Geldkarussells’ hat dazu
geführt, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile nachträglich wieder
aberkannt wurden, was bei den Kapitalanlegern zu ganz erheblichen
Vermögenseinbußen geführt hat.“
Allein KWAG vertritt bereits rund 400 Kläger gegen die Fondsverantwortlichen. Sie
sollen Fondsgelder prospektwidrig nur zu etwa 20 Prozent tatsächlich in
Filmproduktionen gesteckt haben, das übrige Kapital ist an die Dresdner Bank
(VIP 3) und die HypoVereinsbank (VIP 4) geflossen. Dort wurde das Geld geparkt,
um es zum Ende der Fondslaufzeiten nach acht beziehungsweise zehn Jahren
aufgezinst wieder an den Fonds zurück fließen zu lassen. Gleichzeitig aber sollte
den Anlegern die Investition in den Fonds erhebliche Steuervorteile bringen.
Nachdem das „Geldkarussell“ aufgedeckt worden war, hatte das Finanzamt
München die Steuerabzugsmöglichkeit wieder aberkannt. Nach Ansicht der KWAG
- Rechtsanwälte war dieser Zahlungskreislauf initiiert und kontrolliert von den
beteiligten und jetzt ebenfalls beklagten Großbanken. Deshalb sind nach ihrer
Auffassung auch die Kreditinstitute für die Schäden der Anleger mit verantwortlich.
Die Fonds waren vor allem über die Commerzbank vertrieben worden. Inzwischen
hat sich eine Interessengemeinschaft von Commerzbank - Geschädigten
gegründet, die gemeinsam gegen das Kreditinstitut vorgehen wollen.
Bundesweit sind die Fonds etwa 11.000 Anlegern zum Verhängnis geworden. Er
kürzlich hatten sich auch bekannte Schauspieler, Sportler und Politiker bekannt,
größere Summen in die Medienfonds investiert zu haben.
Die Commerzbank verzichtet im Zusammenhang mit der Vermittlung von
Beteiligungen an den VIP-Medienfonds auf die Einrede der Verjährung. Das teilte
das Institut am Freitag (21. 9. 2007) der Kanzlei KWAG per Fax mit. Rechtsanwalt
Gieschen: „Die Frist läuft jetzt für alle betroffenen Anleger bis Ende Juni des
kommenden Jahres.“ Damit hätte auch Anleger, die bisher keine Frist hemmenden
Maßnahmen getroffen haben, noch Chancen ihre Ansprüche anzumelden.
Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens
Jens-Peter Gieschen
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