Land Berlin mit Luther erfolgreich: EU-Beihilfenverfahren gegen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe eingestellt

30.09.2014

Brüssel/Berlin – Die Europäische Kommission hat Anfang September 2014 das auf Grund einer Beihilfenbeschwerde eingeleitete Verfahren gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nach drei Jahren eingestellt. In dem Verfahren ließ sich das Land Berlin von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im EU-Beihilfenrecht und Vergaberecht beraten.

Transparency International Deutschland e.V. und die Verbraucherzentrale Berlin e.V. hatten im Juni 2011 bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf lautete, das Land Berlin habe bei der Teilprivatisierung des größten kommunalen Wasserbetriebs in Europa den privaten Investoren unzulässig staatliche Beihilfen versprochen und in den Folgejahren auch gewährt. So hätten etwa die privaten Gesellschafter auf Grund konsortialvertraglicher Gewinnverteilungsregeln von einer Gewinngarantie profitiert und kein unternehmerisches Risiko getragen. Außerdem habe das Land gegen das Vergaberecht verstoßen. Die Europäische Kommission ist dem nicht gefolgt und hat das Verfahren nun eingestellt.

An den Berliner Wasserbetrieben waren ab 1999 RWE und Veolia mit insgesamt 49,9 Prozent wirtschaftlich beteiligt. Seit 2013 gehört das Unternehmen wieder komplett dem Land Berlin. Beim Rückkauf der Anteile von den privaten Gesellschaftern setzte das Land ebenfalls auf die rechtliche Begleitung durch Luther.

Für das Land Berlin

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln/Berlin: Elisabeth Lepique, Köln (Managing Partner, Lead Partner)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover: Ulf-Dieter Pape, (Partner, Vergaberecht)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüssel: Dr. Helmut Janssen, LL.M. (London), (Partner, EU-Beihilfenrecht)

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