Landgericht München: Schadenersatz für Comroad Anleger

25.07.2006

Rotter Rechtsanwälte

Grünwald bei München, 25. Juli 2006 Einer von Rotter Rechtsanwälte geführten Gemeinschafts-klage von neun Comroad-Aktionären, hat heute das Landgericht München stattgegeben. Die Klage wurde gegen den ehemaligen Vorstand der Comroad AG, Herrn Bodo Schnabel, weitergeführt. Ins-gesamt wurde den Anlegern damit ein Schadenersatz in Höhe von mehr als € 100.000 zugesprochen. Bemerkenswert an der Entscheidung ist, dass das Gericht auch ohne Beweisaufnahme aufgrund der flächendeckenden Fehlinformation von der Ursächlichkeit der fehlerhaften Kapitalmarktinformatio-nen auf das Investitionsverhalten der Kläger überzeugt war.

Klaus Rotter: „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist und wir damit im Schadenskomplex Comroad noch keinen einzigen Fall verloren geben mussten.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Schnabel kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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