Landgericht Nürnberg-Fürth: Hahn Rechtsanwälte erstreiten erneut positives Urteil zum Morgan Stanley P2 Value

13.02.2013

Hamburg, 12.02.2013.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 28. Januar 2013 die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG wegen Falschberatung beim offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P 2 Value“ zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 6 O 3247/12). Der zuständige Einzelrichter Dr. Rogorz von der 6. Zivilkammer hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Anleger nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei. Der Kläger sei von der Bank nur auf die Möglichkeiten einer kurzfristigen Aussetzung der Anteile und eines vorübergehenden, leichten Wertverlustes bei offenen Immobilienfonds hingewiesen worden. Damit teilt das Gericht nicht die Auffassung der 10. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 5. September 2011 (Aktenzeichen: 10 O 10437/10), wonach mit dem sogenannten Fact Sheet hinreichend aufgeklärt werde. Weiterhin ist das Gericht auch nicht der Auffassung, dass die im Zeitraum Sommer/Herbst 2007 nach Einschätzung von Finanzexperten vorhandenen Risiken bei offenen Immobilienfonds lediglich theoretische Risiken gewesen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für den Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat dieses Urteil große Bedeutung: „Unsere Kanzlei hat zu offenen Immobilienfonds bereits beim Landgericht Frankfurt zwei positive Urteile erstritten. In der Berufungsinstanz sind diese Verfahren noch nicht abgeschlossen. Außerdem haben wir in vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren für unsere Mandanten wirtschaftlich vernünftige Vergleiche geschlossen.“ Der „Morgan Stanley P 2 Value“ (ISIN: DE000A0F6G89) hatte seit 30. Oktober 2008 Anteile nicht mehr zurückgenommen. Seit dem 27. Oktober 2010 bis zum 30. September 2013 wird er abgewickelt. Noch investierte Anleger müssen mit einem Verlust von rund 50 Prozent rechnen. Hahn sieht „auf Anleger, die noch in offenen Immobilienfonds oder Dachfonds investiert sind, die derzeit abgewickelt werden, schwere Zeiten und herbe Verluste zukommen.“ Im Falle einer Falschberatung oder bei eindeutigen Prospektfehlern könnten sie jedoch Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Am aussichtsreichsten sei es derzeit immer noch, unter Zuhilfenahme eines versierten Fachanwalt Ansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarkt. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart tätig.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn@hahnrechtsanwaelte.de
www.hahnrechtsanwaelte.de

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