Langjährige Weil-Mandantin Ryanair wehrt erfolgreich Forderungen der Lufthansa ab

04.05.2023

Im jahrzehntelangen Streit um vermeintliche Beihilfen ist Lufthansa gegen den Flughafen Hahn abermals vor Gericht gescheitert. Mit Urteil vom Freitag, 21. April 2023 hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz entschieden, dass die Berufung der Fluggesellschaft gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 16. Mai 2007 vollständig zurückzugewiesen wird.

Lufthansa hat seit 2006 immer wieder erfolglos versucht, den inzwischen insolventen und im April veräußerten Regionalflughafen zu verpflichten, vermeintlich öffentliche Fördermittel von unserer Mandantin, der irischen Fluggesellschaft Ryanair, zurückzufordern. Das Urteil ist insbesondere ein Erfolg für Ryanair, die dem Rechtsstreit als Nebenintervenientin beigetreten ist. Das OLG hat die Revision zugelassen.

Das jetzt beim OLG Koblenz gewonnene Verfahren ist nicht das einzige, in dem derartige beihilferechtliche Vorwürfe gegen die Regionalflughäfen und ihre Verträge mit der Ryanair erhoben wurden, aber aufgrund der Tatsache, dass die Ryanair am Flughafen Frankfurt-Hahn ihr größtes Drehkreuz eröffnet hatte, wohl das bedeutendste.

Weil begleitet die Ryanair in diesen und anderen Rechtsstreitigkeiten schon seit vielen Jahren und hat die Ryanair auch in dem Verfahren vor dem OLG Koblenz vertreten. Der Verfahrensgang war komplex und wurde sowohl vor den deutschen Gerichten als auch vor der EU Kommission in Brüssel und dem EuGH ausgefochten. Dabei hatte die Lufthansa sowohl in Deutschland als auch vor den europäischen Institutionen behauptet, ihre Konkurrentin Ryanair, die im Hunsrück ihren ersten Knotenpunkt in Deutschland aufgebaut hatte, sei dabei unzulässigerweise indirekt durch den Staat gefördert worden. Die EU-Kommission hingegen fand schon 2014 nichts zu beanstanden und hatte die Maßnahmen nicht als Beihilfe eingestuft; auf die nachgelagerte Frage, ob diese dann mit dem Binnenmarkt vereinbar wären, kam es damit gar nicht mehr an. Betrachtet wurden unter anderem verschiedene Verträge zwischen dem Flughafen Hahn und Ryanair aus den Jahren 1999, 2001/2002 und 2005 sowie die Entgeltordnungen des Flughafens aus den Jahren 2001, 2006 und 2012.

Aufgrund der parallelen europäischen Komponente wurde das Verfahren in den knapp 17 Jahren mehrfach ausgesetzt, nicht zuletzt wegen eines Vorlagegesuchs beim EuGH durch das OLG Koblenz und einer Nichtigkeitsklage vor den Europäischen Gerichten durch die Lufthansa.

Das OLG hat die Entscheidung der Kommission und die Rechtsposition der Ryanair in der Entscheidung vom 21. April 2023 vollumfänglich bestätigt und den geltend gemachten angeblichen Beseitigungsanspruch der Lufthansa gegen den Flughafen Frankfurt-Hahn, der letztlich auf die Rückforderung der angeblichen Fördermittel an die Ryanair zielt, vollumfänglich abgewiesen.

Kurz vor Ostern wurde zudem offiziell bekannt, dass die Trierer Triwo AG des Unternehmers Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), den insolventen Flughafen Hahn übernimmt. Ab 1. Mai ist laut Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner die Übergabe des operativen Geschäfts geplant. Dafür sei die Triwo Hahn Airport GmbH gegründet worden. In dem Verfahren vertreten wurde Ryanair durch Britta Grauke, Dr. Matthias Eiden und Clarissa Tran von Weil, Gotshal & Manges (alle Prozessrecht, Frankfurt) sowie Georg Berrisch (Einzelanwalt in Brüssel) und Daniel Vasbeck von BakerBotts (beide Beihilferecht), die Lufthansa durch Baker McKenzie (RA Martin-Ehlers), der Insolvenzverwalter des Flughafens Frankfurt-Hahn durch Taylor Wessing (RA Saueressig) und der Flughafen Frankfurt-Hahn vorinsolvenzlich durch RA Dr. Müller-Heidelberg.

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