Latham-Partner Tim Wybitul erörtert mit Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ des Bundestags Datenschutzfragen im Bereich KI

14.01.2020

Berlin, 13. Januar 2020 – Die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz (KI) – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ des Bundestags befasste sich heute mit dem Thema Datenschutz bei KI. Zu den geladenen Sachverständigen zählten anerkannte Experten im Datenschutz, darunter Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Eva Gardyan-Eisenlohr von der Bayer AG, Oliver Süme vom eco – Verband der Internetwirtschaft sowie Tim Wybitul, Partner und Leiter der deutschen Datenschutzpraxis von Latham & Watkins.

Untersucht wurden eine Vielzahl technischer, rechtlicher und ethischer Fragen, die der Einsatz von KI auf das (Zusammen-)Leben, die deutsche Wirtschaft und die zukünftige Arbeitswelt aufwirft, darunter beispielsweise auch die Regelungskompetenzen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beim Thema Datenschutz. So gelten beim Einsatz von KI die datenschutzrechtlichen Regelungen der EU zwar vollumfänglich, jedoch ist die DSGVO nicht speziell auf KI zugeschnitten. Tim Wybitul erläuterte vor diesem Hintergrund den aktuellen Rahmen des Beschäftigtendatenschutz in Deutschland.

„Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die hierfür nötige effektive Nutzung von Big Data haben enorme Bedeutung für unsere Wirtschaft. Zwar kann der deutsche Gesetzgeber beim Datenschutz nur einzelne Bereiche wie etwa den Beschäftigtendatenschutz regeln – für allgemeine Regelungen zu Datenschutz bei KI wäre die EU zuständig –, aber bereits eine gut gestaltete bereichsspezifische Regelung zum Datenschutz am Arbeitsplatz könnte Rechtssicherheit schaffen und Gerichten Anhaltspunkte geben. Ein solches Gesetz könnte auch als Vorbild für eine weitergehende europaweite Regelung dienen“, so Wybitul. „Gerade bei KI, aber auch bei der Entwicklung anderer IT-Anwendungen kann die frühzeitige Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben einen erheblichen Mehrwert schaffen.“

Latham-Partner Tim Wybitul zählt zu den führenden Anwälten im deutschen Datenschutzrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Arbeitnehmerdatenschutzes sowie interne Untersuchungen, Sondierungen der Datenschutzbehörden, entsprechende Rechtsstreitigkeiten und andere datenschutzrechtliche Auseinandersetzungen. Er ist zudem Teil eines Verteidigerteams, das ein Unternehmen gegen ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Mio. Euro verteidigt, welches die Berliner Datenschutzbehörde verhängt hatte.

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