Latham & Watkins berät die H&R Aktiengesellschaft bei Rechtsformwechsel in KGaA

06.04.2016

München, 05. April 2016 – Die internationale Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins LLP berät das börsennotierte Spezialchemie-Unternehmen H&R AG bei dem Rechtsformwechsel in eine Komman-ditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Aktiengesellschaft haben beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2016 den Formwechsel der Gesellschaft zum Beschluss vorzulegen.

Mit der neuen rechtlichen Struktur der KGaA soll gewährleistet werden, dass die strategische und von den Aktionären getragene erfolgreiche Ausrichtung des international agierenden Unternehmens auch in Zukunft fortgeführt werden kann. Ziel der Umformung ist es, die Möglichkeiten einer kapitalmarkto-rientierten Gesellschaft mit den Vorteilen eines Familienunternehmens zu verbinden. Die neue Rechtsform ermöglicht der H&R Gruppe größere Flexibilität im Hinblick auf eine Eigenkapitalfinanzie-rung über den Kapitalmarkt. Gleichzeitig wird durch den Formwechsel die langfristige unternehmeri-sche Perspektive und Prägung durch den Ankeraktionär, Herrn Nils H. Hansen, gesichert und somit der Charakter als Familiengesellschaft nachhaltig gefestigt.

Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien ist für börsennotierte Gesellschaften verglichen mit der Aktiengesellschaft noch sehr selten, gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Bei der Um-wandlung der H&R AG handelt es sich um eine der sehr wenigen, bisher erfolgten Umwandlungen einer börsennotierten AG in eine KGaA.

Latham & Watkins LLP hat H&R mit folgendem Team beraten:

Dr. Rainer Traugott (Federführung, Partner, Corporate/M&A, München), Dr. Dirk Kocher (Partner, Corporate/M&A, Hamburg), Dr. Andreas Lönner (Associate, Corporate/M&A, Hamburg), Dr. Philipp Giessen (Associate, Corporate/M&A, München), Dr. Christian Jahn (Partner, Bank- und Finanzrecht, München), Dr. Thomas Fox (Partner, Steuerrecht, München).

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