Latham & Watkins berät Energieversorgungsunternehmen bei der Übertragung weiterer Zwischenlager für radioaktive Abfälle an die BGZ

03.02.2020

Düsseldorf, 31. Januar 2020 – Latham & Watkins LLP hat RWE, PreussenElektra, EnBW und Vattenfall bei der Übertragung von insgesamt zwölf Zwischenlagern für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) beraten.

Zum 1. Januar 2020 haben die bisherigen Betreiber der BGZ die Zwischenlager an den Standorten Biblis (zwei Lager), Obrigheim, Unterweser, Stade und Würgassen übertragen. Weitere Zwischenlager an den Standorten Brunsbüttel, Grafenrheinfeld, Krümmel, Neckarwestheim, Philippsburg sowie Unterweser werden derzeit von den Energieversorgungsunternehmen errichtet und nach erfolgter Inbetriebnahme ebenfalls auf die BGZ übertragen.

Durch die Transaktion wurde ein weiterer Meilenstein zur Umsetzung des Gesetzes zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz) als Teil des am 16. Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Energieversorgungsunternehmen und Betreibern von Kernkraftwerken vom 26. Juni 2017 erreicht. Hiernach ist der Bund zukünftig für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantwortlich. Die Betreiber deutscher Kernkraftwerke haben dem Bund hierfür Mitte 2017 finanzielle Mittel in Höhe von rd. EUR 24 Milliarden zur Verfügung gestellt und in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung übertragen.

Bereits zu Beginn des Jahres 2019 hatte das Team um Latham Partner Dr. Tobias Larisch die Energieversorgungsunternehmen bei der Übertragung der Zwischenlager für bestrahlte Kernbrennstoffe und radioaktive Abfälle aus der Aufarbeitung bestrahlter Brennelemente an den Standorten Biblis, Brokdorf, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen, Isar, Krümmel, Emsland, Neckarwestheim, Philippsburg sowie Unterweser auf die BGZ beraten.

Inhouse Recht der Energieversorgungsunternehmen:

Dr. Manfred Born (PreussenElektra, Hannover), Thurid Wagner-Henk (RWE, Essen), Sören Friese (Vattenfall, Hamburg), Dr. Klaus Bitterich (EnBW, Karlsruhe)

Latham & Watkins hat mit folgendem Team beraten:

Dr. Tobias Larisch (Partner, Federführung), Dr. Alexander Belk, Katharina Intfeld, Dr. Carolin Ostendorf, Florian Döpking, (alle Associate, alle Corporate/M&A, Düsseldorf), Dr. Tobias Klass (Partner), Verena Seevers (Associate, beide Steuerrecht, Hamburg), Anne Kleffmann (Partner, Arbeitsrecht, München)

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