Latham & Watkins: Datenschutzbehörden verabschieden neues Bußgeldmodell – Unternehmen müssen mit hohen Sanktionen rechnen

09.09.2019

Frankfurt, 9. September 2019 – Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich auf ein neues Modell zur Berechnung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verständigt. Danach können Bußgelder in Millionenhöhe auch in Deutschland bald Realität werden. „Die Behörden wenden das in der Datenschutzkonferenz festgelegte Berechnungsmodell bereits in der Praxis an. Wir haben mehrere Fälle auf dem Tisch, in denen die Behörden Bußgelder nach diesem Modell berechnet haben“, erklärt Tim Wybitul, Partner und Datenschutzexperte der Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins.

Das vorgestellte Bußgeldmodell der Datenschutzbehörden ist sehr komplex und umfasst eine ganze Reihe von Rechenschritten. Latham & Watkins hat für seine Mandanten daher einen Rechner entwickelt, der mehr Transparenz in diesen Prozess und Unternehmen Klarheit darüber bringen soll, welche konkreten Sanktionen bei möglichen Verstößen drohen. „Wir verteidigen Unternehmen schon seit vielen Jahren bei Bußgeldverfahren wegen Datenschutzverstößen“, so Wybitul. Unter anderem hatte er die Latham & Watkins-Mandantin Knuddels im ersten deutschen Bußgeldverfahren nach der DSGVO erfolgreich verteidigt. „Die Höhe der Beträge, die wir auf Basis dieses Berechnungsmodells sehen, sind allerdings absolut neu. Dementsprechend hat die Berliner Datenschutzbehörde kürzlich bereits die Verhängung zweistelliger Millionenbußgelder angekündigt.“

Berechnungsgrundlage des neuen Bußgeldmodells ist der Umsatz des Unternehmens. Auf dieser Basis ermittelt die Behörde einen „Tagessatz“ ermittelt. Diesen Wert multipliziert sie dann mit einem Faktor, den die Behörde je nach Schwere der Tat und der Art ihrer Begehung ermittelt. Dieser Betrag wird dann auf der Grundlage der Bußgeldzumessungsregeln des Art. 83 Abs. 2 DSGVO noch weiter angepasst. „Das neue Berechnungsmodell wird nach unserer Einschätzung zu einer deutlichen Zunahme streitiger Verfahren führen“, stellt Wybitul fest. „Bei diesen hohen Beträgen sind Unternehmen geradezu gezwungen, vor Gericht gegen von den Datenschutzbehörden verhängte Bußgelder vorzugehen.“

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