Latham & Watkins erreicht fusionskontrollrechtliche Freigabe für den Zusammenschluss der beiden größten Krankenhäuser in Flensburg
Hamburg, 4. August 2020 – Latham & Watkins LLP hat erfolgreich bei der fusionskontrollrechtlichen Freigabe der Gründung eines Gemeinschaftskrankenhauses durch die Malteser Norddeutschland gGmbH und die Evangelisch-lutherische Diakonissenanstalt zu Flensburg beraten. Die Beteiligten sind Betreiber der beiden größten Flensburger Krankenhäuser, Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital Flensburg und Diakonissenkrankenhaus Flensburg. Die beiden Krankenhausbetriebe werden in Zukunft unter gemeinsamer Trägerschaft der Beteiligten an einem Standort zusammengeführt. Nach eingängiger Phase II-Prüfung genehmigte das Bundeskartellamt die Transaktion trotz hoher Marktanteile ohne Auflagen.
Latham & Watkins LLP hat mit folgendem Team beraten:
Dr. Jana Dammann de Chapto (Counsel, Federführung), Dr. Niklas Brüggemann (Associate, beide Kartellrecht, Hamburg), Jan Vollkammer (Associate, Kartellrecht, Frankfurt), Dr. Henning C. Schneider (Partner, Corporate/M&A), Christoph Engeler (Partner, Gesundheit- und Life Sciences, beide Hamburg)