Latham & Watkins: Landkreis Goslar verklagt Asklepios

13.02.2019

11. Februar 2019 - Der Landkreis Goslar wird bei seiner Klage gegen Asklepios im Streit um die Asklepios-Harzklinik in Clausthal-Zellerfeld von der internationalen Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins LLP unterstützt. Bei seiner Klage geht es dem Landkreis darum, gerichtlich feststellen zu lassen, inwieweit die Grundversorgung der Bevölkerung am Krankenhausstandort in Clausthal-Zellerfeld gefährdet und Asklepios gegen die vertraglichen Pflichten aus dem damaligen Privatisierungsvertrag verstoßen hat. Die drei Harzkliniken waren 2003 an die Asklepios-Gruppe veräußert worden. Auch beim Verkauf hatte Latham & Watkins den Landkreis bereits beraten. Die Krankenkassenverbände hatten den Versorgungsvertrag mit der Klinik in Clausthal-Zellerfeld zu Ende 2018 gekündigt, jedoch hat das Land Niedersachen (Sozialministerium) die erforderliche Genehmigung zu dieser Kündigung nicht erteilt.

Asklepios ist laut Privatisierungsvertrag aus dem Jahr 2003 verpflichtet, den Krankenhausbetrieb und die stationäre Krankenversorgung an den drei Krankenhaus-Standorten Goslar, Bad Harzburg und Clausthal-Zellerfeld zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. Der Landkreis ist der Auffassung, dass diese Verpflichtung am Standort in Clausthal-Zellerfeld von Asklepios verletzt wurde und weiterhin verletzt wird, u.a. da die Chirurgie inzwischen geschlossen sowie Stationäre- und Notfallversorgung nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet sind. Im Falle einer Verletzung der vertraglichen Pflichten ist Asklepios nach dem Privatisierungsvertrag zur Zahlung von erheblichen Vertragsstrafen verpflichtet.

Latham & Watkins berät den Landkreis Goslar mit folgendem Team: Dr. Henning C. Schneider (Federführung, Partner, Corporate / M&A und Healthcare), Dr. Christoph Baus (Partner, Litigation), Christoph Schaper (Associate, Litigation) und Dr. Carolin Roßkothen (Associate, Corporate / M&A, alle Hamburg).

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