Latham & Watkins verteidigt Mazedonien erfolgreich gegen Ansprüche beim ICSID-Schiedsgerichtsverfahren

20.08.2012

Hamburg, 20. August 2012 - Ein internationales Schiedsgericht hat fast alle Ansprüche ge-gen die Republik Mazedonien abgewiesen, die in einem Schiedsverfahren nach den Regeln des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) geltend gemacht worden waren ICSID (Case No. ARB/09/16).

Swisslion DOO Skopje, eine Herstellerin von Süßwaren und Snacks, hatte einen Schaden-ersatzanspruch von über 21 Mio. Euro geltend gemacht mit der Behauptung, Mazedonien habe ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaty = BIT) ver-letzt. Das ICSID-Schiedsgericht hingegen hat fast alle Ansprüche von Swisslion, einschließ-lich einer behaupteten Enteignung seiner Investition, abgewiesen und die Ergebnisse der mazedonischen Gerichte im zugrunde liegenden Verfahren bestätigt. Das Schiedsgericht hat Mazedonien aufgrund eines „geringfügiger Verstoß“ gegen das BIT zur Zahlung von Scha-denersatz an Swisslion in Höhe von 350.000 Euro (zuzüglich Zinsen) verurteilt, also weniger als zwei Prozent des ursprünglich geltend gemachten Betrags.

„Dies war ein komplexer und hart umkämpfter Fall, in dem das Gericht der Republik Maze-donien sehr hohe Standards auferlegt hat, wie der Urteilsspruch des Gerichts zu einem „ge-ringfügigen Verstoß” aufgrund „zusammengesetzten Handelns“ zeigt“, sagte Sebastian Seelmann-Eggebert, Partner bei Latham & Watkins in Hamburg.

Latham & Watkins vertraten Mazedonien in dieser Angelegenheit mit einem Team unter der Leitung von Sebastian Seelmann-Eggebert und Charles Claypoole; ferner bestand das Team aus Angela Angelovska-Wilson, Hussein Haeri und Catriona Paterson.

Pressekontakt: Matthias Dezes, Tel: +49.69.6062.6520, E-Mail: matthias.dezes@lw.com

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