Latham & Watkins vertritt SPIEGEL TV in BGH-Verfahren
Latham & Watkins
Hamburg, 24. Januar 2006. Latham & Watkins LLP stand der SPIEGEL TV GmbH in einem
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich zur Seite. Der Kläger hatte gegen
SPIEGEL TV insbesondere Ansprüche auf Geldersatz wegen der Verletzung des
postmortalen Persönlichkeitsrechts seiner Mutter geltend gemacht. Die betagte Mutter war
von Ihrer Tochter im gemeinsam bewohnten Haus erschlagen worden. SPIEGEL TV hatte
über den Fall berichtet und den Leichnam der Mutter gefilmt.
Der 6. Zivilsenat des BGH hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass eine
Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur Lebenden zustehe. Auch der
Hinweis auf die so genannte Marlene-Dietrich-Rechtsprechung über die kommerzielle
Ausbeutung des Persönlichkeitsrechts Prominenter, deren Name und Bild schon zu Lebzeiten
einen kommerziellen Wert gehabt hat, nach deren Tod, griff nicht. Da Schutzgut und
Interessenslage zu unterschiedlich seien, könne diese Rechtsprechung nicht auf den
vorliegenden Sachverhalt übertragen werden.
Latham & Watkins LLP vertritt den SPIEGEL-Verlag und seine Tochtergesellschaften
regelmäßig. Für SPIEGEL TV GmbH waren tätig: Partner Dr. Jörg Soehring sowie die beim
Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin Cornelie von Gierke, Karlsruhe.
Kontakte
Latham & Watkins LLP: Dr. Jörg Soehring
Tel: 040 41 40 30, Fax: 040 41 40 31 30
Latham & Watkins LLP: Anna Engers
Tel: 069 - 60 62 65 15, E-Mail: anna.engers@lw.com
Über Latham & Watkins
Latham & Watkins ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit mehr als 1.800 Anwälten und 22 Büros in Brüssel, Chicago,
Frankfurt, Hamburg, Hongkong, London, Los Angeles, Mailand, Moskau, München, New Jersey, New York, Northern
Virginia, Orange County, Paris, San Diego, San Francisco, Shanghai, Silicon Valley, Singapur, Tokio und Washington, D.C.
Weitere Informationen über Latham & Watkins finden Sie unter www.lw.com.