Leiterplatten-Hersteller Schoeller Electronics Systems GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

08.05.2020

Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Geschäftsbetrieb läuft weiter

Rund 200 Mitarbeiter werden über Insolvenzgeld abgesichert

Wetter (Hessen). Der Leiterplatten-Hersteller Schoeller Electronics Systems GmbH befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Marburg den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Michael Lojowsky von Schultze & Braun. Der Geschäftsbetrieb läuft ungeachtet des laufenden Verfahrens weiter.

Dr. Lojowsky begab sich unmittelbar nach seiner Bestellung ins Unternehmen und informierte die rund 200 Arbeitnehmer über das Verfahren. Die Arbeitnehmer werden für drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert.

Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich derzeit einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und prüft Sanierungsoptionen. Schoeller Electronics Systems ist einer der führenden Leiterplattenhersteller in Europa. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Sondertechnik-Schaltungen wie Flex- und Starrflex-Schaltungen, Platinen mit Laser-Mikrolöchern, Metallkernen oder besonderen Basismaterialien, etwa für Hochfrequenzschaltungen. Gefertigt wird vom Entwicklungsmuster bis zur Serie. Zu den Kunden gehören die großen europäischen Elektronikkonzerne.

Hintergrund der Schieflage ist, dass sich die Gesellschaft sich aktuell führungslos präsentiert. Der Geschäftsführer hält sich in Großbritannien auf und kann von dort corona-bedingt nicht ausreisen. Gleichzeitig ist er aktuell weder per Telefon noch per E-Mail erreichbar. Ein zeichnungsberechtigter Prokurist hatte das Unternehmen zum Jahresende 2019 verlassen. „Daher gab es zuletzt niemanden, der Bestellungen freigeben oder Zahlungen auslösen konnte“, berichtet Lojowsky, der aufgrund dieser Umstände zum sogenannten „starken vorläufigen Verwalter“ ernannt wurde. Damit kann Dr. Lojowsky bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren eigenständig Entscheidungen treffen und umsetzen. „Für das Fortführen des Geschäftsbetriebs und das Vorantreiben des Insolvenzverfahrens ist das eine wichtige Weichenstellung“, sagt Dr. Lojowsky.

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