Leonhardt Insolvenzverwalter: Air Service Berlin hebt wieder ab

19.05.2011

Luftfahrtbundesamt genehmigt Flüge mit Wasserflugzeug /

Berliner Luftfahrtunternehmen über Insolvenzplan saniert /

BERLIN, 18. MAI 2011. Berlins einziges Wasserflugzeug startet wieder zu Rundfügen. Nach monatelangem Rechtsstreit erteilte das Luftfahrtbundesamt gestern die Einsatzgenehmigung für die Cessna 206. Damit kann der Insolvenzplan für die Air Service Berlin CFH GmbH in vollem Umfang umgesetzt werden, die neben dem Hi-Flyer beim Checkpoint Charly auch Flüge mit Helikoptern und dem Wasserflugzeug "Duck 01" anbietet. Das Berliner Luftfahrtunternehmen ist einer der größten deutschen Anbieter von Eventflügen, touristischen Rundflügen und Ballonfahrten. Nach der Notlandung eines Rosinenbombers hatte das Unternehmen im August letzten Jahres Insolvenz beantragt.

"Ohne einen Insolvenzplan wäre das Luftfahrtunternehmen nicht sanierbar gewesen, denn wir hätten die Luftverkehrsgenehmigung nicht auf eine Auffanggesellschaft übertragen können. Und ohne die Genehmigung des Luftfahrtbundesamtes für den Betrieb des Wasserflugzeugs wäre der Geschäftsbetrieb erheblich eingeschränkt. So können wir das Unternehmen sanieren und die 16 Arbeitsplätze erhalten," erklärte Rechtsanwalt Torsten Martini von der Berliner Kanzlei Leonhardt, der als Sachwalter den Insolvenzplan gemeinsam mit dem Unternehmen ausgearbeitet hatte.

In Berlin und Brandenburg ist die 1990 gegründete Air Service Berlin führend bei Rundflügen und im Charterbereich sowie bei der Verkehrsüberwachung für Rundfunk und Fernsehen. 1997 wurde ein Wasserflugzeug für Rundflüge über Brandenburger Seen und Lunchfüge angeschafft. In der Cessna 206, die auf der Spree mitten in der City startet, können bis zu vier Passagiere mitfliegen. In Berlin betreibt das Unternehmen auch den Fesselballon Hi-Flyer, der zunächst für SAT1 am Potsdamer Platz und jetzt als WELT-Ballon beim Checkpoint Charlie startet.

Bei der Notlandung des sogenannten Rosinenbombers, einer DC 3, am 19. Juni letzten Jahres wurde der Flieger erheblich beschädigt. Da der Schaden erhebliche Umsatzeinbrüche verursachte, musste Air Service Berlin am 2. August beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz beantragen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter hat Torsten Martini anschliessend gemeinsam mit dem Unternehmen einen Insolvenzplan ausgearbeitet und am 10. November eingereicht, um das Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren. Erschwert wurde die Sanierung, da das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig die vorhandene Fluggehmigung zunächst ruhend stellte. Allerdings konnte wegen der beabsichtigten Sanierung zunächst erreicht werden, dass mit Ausnahme des Wasserflugzeugs die übrigen Geschäftsbereiche weitergeführt werden durften. Für die Umsetzung des Insolvenzplans war das Wasserflugzeug jedoch wichtig, weil damit erhebliche Erträge erwirtschaftet werden. Gestern hat das Luftfahrtbundesamt nun während des noch laufenden Rechtsstreits eingelenkt und der Air Service Berlin eine Betriebsgenehmigung als Luftfahrtunternehmen und für den Einsatz des Wasserflugzeugs sowie weiterer Flugzeuge erteilt. "Nach der Genehmigung durch das Luftfahrtbundesamt dürften Kunden und Gläubiger der Air Service Berlin erleichtert sein. In Berlin kann wieder ein Wasserflugzeug starten. Und nach unserem Insolvenzplan werden die Gläubiger an den Erträgen durch das Wasserflugzeug beteiligt. Bei einer Zerschlagung der Gesellschaft hätten die Gläubiger eine Quote von 4,7 Prozent auf ihre Forderungen erhalten, nun erhalten sie ein Vielfaches dessen," erklärte der bei Air Service Berlin als Sachwalter tätige Torsten Martini.

"Der Fall Air Service Berlin zeigt ebenfalls, dass der Insolvenzplan ein geeignetes Mittel zur Sanierung sein kann. Die beabsichtigten Änderungen am Insolvenzplanrecht durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) durch den Gesetzgeber sind der richtige Weg. Denn so können mehr insolvente Unternehmen saniert werden. Auch komplexe Fälle wie bei einem Luftfahrtunternehmen können restrukturiert werden. Dazu müssen das betroffene Unternehmen selbst und der Insolvenzverwalter gemeinsam eine für die Beschäftigten wie die Gläubiger optimale Lösung erarbeiten. Im Ergebnis verringert sich der Schaden für betroffenen Gläubiger erheblich im Vergleich zu einer Zerschlagung des Unternehmens. Deshalb begrüße ich auch die Absicht des Gesetzgebers, den Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters zu stärken," so Insolvenzverwalter Torsten Martini von der Kanzlei Leonhardt weiter.

Nähere Informationen:

Torsten Martini, Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenzrecht, LEONHARDT Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare in Berlin, Kurfürstendamm 26 A, 10719 Berlin, Tel. 030-8859030, Fax: 030-885903100 www.leonhardt-rechtsanwaelte.de

www.air-service-berlin.de

Dr. Jochen Mignat, Dr. Mignat PR, Am Hexenpfad 11, 63450 Hanau, Tel. 06181-50791-26 oder -22, Fax 06181-50791-11, pr@mignat.de

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