Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Darauf kommt es jetzt für Unternehmen an / RITTERSHAUS-Experten kommentieren aktuelle Rechtsfragen rund um Nachhaltigkeit in der Lieferkette

30.01.2023

München/Mannheim, 30. Januar 2023: Am 1.1.2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten", kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards zu achten und zu diesem Zweck entsprechende interne Strukturen aufzubauen. Gleichzeitig werden die Rechte von Opfern von Menschenrechtsverletzungen gestärkt. Bei Nichtbeachtung drohen behördliche Maßnahmen, empfindliche Geldbußen und in bestimmten Fällen eine zivilrechtliche Haftung. Das Gesetz unterstreicht zugleich die zunehmende Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit für Unternehmen.

Nahezu zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist der von RITTERSHAUS-Partner Dr. Daniel F. Berg gemeinsam mit Prof. Dr. Malte Kramme von der Universität Innsbruck herausgegebene Kommentar Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Verlag C.H. Beck erschienen (ISBN 978-3-406-78443-9). Autoren sind neben den Herausgebern die RITTERSHAUS-Partner Dr. Milena Charnitzky und Dr. Christoph Rung, der RITTERSHAUS-Anwalt Dr. Michael Wenzel und Universitätsassistent Emanuel Ponholzer.

Der Kompakt-Kommentar stellt die neuen Regelungen in knapper und praxisnaher Weise dar, um den betroffenen Unternehmen sowie ihren Beraterinnen und Beratern eine Hilfestellung bei der Implementierung der notwendigen Strukturen zu geben. Er gibt zugleich einen Ausblick auf die in Vorbereitung befindliche EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit.

Der Kommentar unterstreicht, wie schon das im Oktober 2022 erschienene Fachbuch Sustainable Corporate Governance der RITTERSHAUS-Anwält:innen Jens Magers und Dr. Christina Eschenfelder, die herausragende Kompetenz von RITTERSHAUS im gesamten Bereich Nachhaltigkeit.

„Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zwingt alle Unternehmen in Deutschland, geeignete Strukturen zu schaffen, um die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards durch Handeln des Unternehmens zu verhindern. Da größere Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, die neuen Vorgaben allen Zulieferern aufzuerlegen, werden sich auch kleinere Unternehmen auf Dauer der Einhaltung der Anforderungen an die Lieferketten nicht entziehen können“, erläutert Autor und Mit-Herausgeber Dr. Daniel F. Berg, Partner bei RITTERSHAUS in München.

„Die in Arbeit befindliche EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (COM(2022) 71 final) wird die Schwellenwerte für die unmittelbare Anwendung des Gesetzes voraussichtlich erheblich verringern, so dass kleinere Unternehmen mittelfristig auch in den unmittelbaren Anwendungsbereich des Gesetzes fallen werden. Der Kommentar bietet hier fundierte Hilfen für den Aufbau der geforderten Strukturen“, erklärt die Autorin Dr. Milena Charnitzky, Partnerin bei RITTERSHAUS in Mannheim.

Rezensionsexemplare können beim Verlag C.H. Beck unter www.chbeck.de/presse-lizenzen/rezensionsexemplare/ angefordert werden.

Ansprechpartner:

RITTERSHAUS Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB
Dr. Daniel F. Berg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner, München
Tel.: +49 (89) 12 14 05-202
E-Mail: daniel.berg@rittershaus.net

Dr. Milena Charnitzky, Rechtsanwältin, Mediatorin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partnerin, Mannheim
Tel.: +49 (621) 42 56-278
E-Mail: milena.charnitzky@rittershaus.net

Dr. Christoph Rung, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner, Mannheim
Tel.: +49 (621) 42 56-234
E-Mail: christoph.rung@rittershaus.net

Dr. Michael Wenzel, Rechtsanwalt, Associate, Mannheim
Tel.: +49 (621) 42 56-228
E-Mail: michael.wenzel@rittershaus.net

Über RITTERSHAUS:

Mit über 90 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Steuerberatern an den Standorten Frankfurt/Main, Mannheim und München hat sich RITTERSHAUS auf die Beratung von international agierenden mittelständischen Unternehmen spezialisiert. Der Schwerpunkt der 1969 gegründeten Wirtschaftskanzlei liegt im Gesellschaftsrecht mit besonderer Ausrichtung auf Umstrukturierungen, M&A-, Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen, ferner auf Unternehmensfinanzierungen sowie Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Öffentliches Recht und IT-Recht sowie Immobilienrecht. Der Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht hat 2021 durch den Wechsel eines 15-köpfigen Real-Estate-Teams von Arnecke Sibeth Dabelstein erhebliche Verstärkung erfahren. Zudem ist RITTERSHAUS über Legalink in ein globales Netzwerk mit Kanzleien auf fünf Kontinenten eingebunden und betreut Mandate weltweit grenzüberschreitend.

Von den Redakteuren des JUVE-Handbuchs, der führenden Publikation zu Wirtschaftskanzleien in Deutschland, wurde RITTERSHAUS im Jahr 2020 als Kanzlei des Jahres 2020 für Nachfolge, Vermögen und Stiftungen ausgezeichnet sowie für den Award als „Kanzlei des Jahres für M&A“ nominiert. 2022 wurde RITTERSHAUS von FOCUS als Top-Wirtschaftskanzlei in Deutschland sowie als Top-Kanzlei für Datenschutz, Gesellschaftsrecht und Mergers & Acquisitions empfohlen. Von der Wirtschaftswoche wurde RITTERSHAUS bereits 2019 als Top-Kanzlei für Gesellschaftsrecht und Patentrecht sowie 2020 und 2021 als Top-Kanzlei für Datenschutzrecht sowie 2022 und 2023 als Top-Kanzlei für Baurecht ausgezeichnet.

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